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Pflicht der Eltern und deren Stellvertreter, auf den regelmässigen häuslichen Fleiss und die verständige Zeiteintheilung ihrer Kinder selbst zu halten, aber es ist ebenso ihre Pflicht, wenn die Forderungen der Schule das zuträgliche Maass der häuslichen Arbeitszeit ihnen zu überschreiten scheinen, davon Kenntniss zu geben. Die Eltern oder deren Stellvertreter werden ausdrücklich ersucht, in solchen Fällen dem Director oder dem Classen-Ordinarius persönlich oder schriftlich Mittheilung zu machen, und wollen überzeugt sein, dass eine solche Mittheilung dem betreffenden Schüler in keiner Weise zum Nachtheile gereicht, sondern nur zu eingehender oder un- befangener Untersuchung der Sache führt. Anonyme Zuschriften, die in solchen Fällen gelegent- lich vorkommen, erschweren die genaue Prüfung des Sachverhalts und machen, wie sie der Ausdruck mangelnden Vertrauens sind, die für die Schule unerlässliche Verständigung mit dem elterlichen Hause unmöglich.“.
Die Ferien beginnen Montag, den 25. September. Das neue Schuljahr Montag den 9. October 1876. Die Aufnahme findet an diesem Tage von 8 Uhr Morgens an statt. Nachmittags um 3 Uhr wird das neue Schuljahr mit einer Schulandacht eröffnet. Die für die 3. Vorschul- classe angemeldeten Schüler kommen Nachmittags 3 Uhr in das Schulgebäude.
Für auswärtige Eltern, welche ihre Kinder der Anstalt anvertrauen wollen, wird bemerkt, dass der Director in der Lage ist, ein geeignetes Unterkommen für Schüler anzugeben.


