Aufsatz 
Über die zeichnende Methode im geographischen Unterricht / von L. Grebe
Entstehung
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Quinta a: 10 11 Rechnen.............. Spangenberg. Deutsch............... SChauntL. Declamation: Deutsch: Die Schlacht bei Zülpich von K. Simrock, vorgetr. von Gustav Haack. Französisch: Les Deux Ours(Anecdote),

vorgetr. von Karl Steindecker.

Gesang der Quinta a und b....... Erdmann. Quinta b: 11 12 Deutsci................ Lange. Französisch. Wilde.

Declamation: Deutsch: Die Brandenburger im Türkenkriege, vorgetr. von Jean Dracklé. Französisch: Le Laboureur et ses Enfants

par Lafontaine, vorgetr. von Jacob Hahn.

Zu gleicher Zeit findet die Prüfung der Vorschule in dem Zeichensaale statt und zwar:

Vorschule I: von 9 10 Lesen, Rechnen, Singen.......... Erdmann. Vorschule II: 10 11......... qürgens. Vorschule III: 11 12........... Gottschalk.

Nachmittags 3 Uhr Schlussfeier.

Chorgesang:Wie herrlich strahlt.

Chorgesang:Gross ist der Herr. Motette von Rungenhagen.

Rede des Abiturienten Conradi: Joan of Arc, the Maid of Orleans.

Chorgesang:Sonntagslied. Von Kreuzer.

Rede des Abiturienten Kirchner. Kriemhilde, die lieblichste und furchtbarste Gestalt des Nibelungenliedes.

Chorgesang:Integer vitae. Ode von Horaz. Componirt von Flemming.

Schlussrede des Directors und Entlassung der Abiturienten.

Chorgesang:Morgenroth, Volkslied.

Die bezüglich der Gesuche um freies Schulgeld getroffenen Bestimmungen lauten:

Alle Gesuche um Schulgeldermässigungen, aus denen die Vermögens- und sonstigen ein- schlagenden Verhältnisse der Petenten ersichtlich sein müssen, sind stets am Schlusse des Semesters für das folgende Halbjahr bei dem Curatorium der Realschule I. O. einzureichen. Gesuche, welche später als 8 Tage nach Beginn eines Semesters eingehen, werden für das laufende Halbjahr nicht mehr berücksichtigt.

Höherer Veranlassung zufolge theilen wir aus der Ministerialverfügung vom 14. October 1875 folgende Bemerkung mit:Die Schule ist darauf bedacht, durch die den Schülern aufge- gebene häusliche Beschäftigung den Erfolg des Unterrichtes zu sichern und die Schüler zu selbstständiger Thätigkeit anzuleiten, aber nicht einen der körperlichen und geistigen Entwicklung nachtheiligen Anspruch an die Zeitdauer der häuslichen Arbeit der Schüler zu machen. In beiden Hinsichten hat die Schule auf die Unterstützung des elterlichen Hauses zu rechnen. Es ist die

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