— 4— willkürlich bestimmt werden sollen, und folglich nur die Werthe der drei α zu ſinden seien,
und lösen wir zu diesem Zwecke unsere drei Gleichungen regelrecht auf, so ergibt sich
(a— 1/„)(æ— /2)+ 112
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V 41(— o.)(æ— T1). (2.— 1½)(2.— ½)+ 112 ln 42(2.— T)(æ—) .=(— 12)(æ— 1½) 132. .(x.— xr)(*.—)
Sollen gemäss dem Vorbehalte, welchen wir gleich im Eingange dieses Aufsatzes gemacht haben, die beiden Grundflächen des Prismatoids zwei der drei zur Inhaltsberechnung
zu benutzenden Schnitte sein, nehmen wir also= 0,= 1, so wird
34,— 1 1 2— 32, =—;=; a.=
1121 a. 692* 2 G6(1—) 6(1— a)
Zusammengcehöõrige Werthe sind hier:
Ta S 1,—=— 1½,.= 1, dᷣ᷑— 3/10 = 11, α=— 1,=, dr= hs .— 13,.1 0, 42— z4,.—= 14 r= 1⁄, α=f ¼, d,)=, a= ⁄
Das dritte dieser Beispiele weist uns auf ein oben für die Berechnung aus zwei,
Schnitten gegebenes Beispiel zurück. Den allgemeinen Formeln I11I entsprechen aber die Beispiele: r=, 4= 1, Te 3,= 9,.= 20, a, 1² T= hz, M=, G= ſh2, ³l= 6, a.=— 11, a, 6 deren letztes bloss solche Schnitte verwendet, welche für eine Berechnung aus nur zwei Schnitten ganz unbrauchbar sind.
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