Aufsatz 
Die Schweden in Frankfurt am Main : 4. Bis zum Eingreifen Axel Oxenstiernas in die Verhandlungen
Entstehung
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g) bei Minderjährigen eine schriftliche Erklärung des Vaters oder Vormundes über ihr Ein- verständnis mit dem Eintritt des Bewerbers als Steuer-Supernumerar;

h) bei Bewerbern, welche sich nicht unmittelbar nach Beendigung des Militärdienstes melden, amtlich beglaubigte Zeugnisse über ihre Beschäftigung und Führung nach dem Austritt aus dem Heere.

Die vorgelegten Zeugnisse sind bei den Provinzial-Steuer-Direktionen einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen, wobei insbesondere darauf Gewicht zu legen ist, dals die Leistungen des Bewerbers im Deutschen, in Geschichte und Geographie, sowie in der Mathematik genügt haben.

Die Provinzial-Steuer-Direktoren haben diejenigen Bewerber zur weiteren Prüfung auszuwählen. welche den zu stellenden Anforderungen am besten entsprechen. Dabei ist unter anderem auch zu berücksichtigen, dafs wegen der vVorteile einer abgeschlossenen Schulbildung die Annahme von Personen, welche die Abgangsprüfung auf einer hoheren Schule mit neunjährigem Lehrgange bestanden haben, besonders erwünscht ist.

Die Prütungen haben nur zweimal im Jahre, und zwar in den Monaten Mai und November stattzufinden. Vor der Prüfung haben sich die Bewerber dem Provinzial-Steuer-Direktor oder seinem Vertreter persönlich vorzustellen.

Bewerber, welche die Prüfung nicht bestanden haben, sind abzuweisen.

Der Vorbereitungsdienst ist in der Regel auf drei Jahre zu bemessen.

Im Laufe des dritten Vorbereitungsjahres sind die Supernumerare, welche durch ihr Verhalten in und aufser dem Dienste befriedigt haben und in allen Zweigen der Verwaltung ausgebildet sind, zur Beschäftigung bei der Provinzial-Steuer-Direktion einzuberufen und sodann zur zweiten Prüfung zuzulasssen.

Die Wiederholung dieser Prüfung darf nur einmal und nicht vor sechs Monaten stattfinden.

Nach bestandener zweiter Prüfung sind die Supernumerare thunlichst bald nach Malſsgabe ihres Dienstalters als Grenzaufseher anzustellen. Die Anstellung als solcher erfolgt unter Bewilligung des vollen Diensteinkommens, jedoch zunächst für den Zeitraum von sechs Monaten auf Probe. Nach be- endigter Probezeit ist die Bestallung zu erteilen.

In den Grenzaufseher-Stellen sind die Supernumerare nicht länger zu belassen, als ihre Ausbildung es erfordert, d. h. in der Regel nicht über ein Jahr. Alsdann erfolgt ihre UÜberführung in Stellen von berittenen Grenzaufsehern oder von Aufsehern für den Abfertigungs- und Steueraufsichtsdienst.

An Stelle der nunmehr(s. Abschnitt II) in Wegfall kommenden offentlichen Prüfungen soll eine Schlufsfeier treten, und zwar mit Rücksicht auf unsere beschränkte Ràumlichkeit in zwei Teilen, am Freitag Nachmittag und Samstag Vormittag. Das Nähere wird den Schülern mitgeteilt werden. Wahrend der angegebenen Zeit sind die Zeichnungen der Schüler im Parterre des Schulgebäudes im Zimmer der Vorschulklasse Os ausgestellt.

Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 2. April 1894. An diesem Tage findet morgens von 8 Uhr ab die Prüfung bezw. Aufnahme derjenigen Schüler statt, welche bereits anderweitigen Unterricht gehabt haben. Zu diesem Zwecke haben sich dieselben um 8 Uhr in der Turnhalle einzufinden und die Abgangszeugnisse der von ihnen besuchten Lehranstalten nebst Geburts- und Impfschein vorzulegen, sofern letzteres nicht bereits geschehen ist. Die für die unterste Vorschulklasse angemeldeten Schüler versammeln sich um 9 Uhr im Hochparterre.

Der Unterricht beginnt Dienstag, den 3. April 1894, morgens um 7 Uhr für die Klassen I-VI, um 8 Uhr für die Vorschulklassen.

Frankfurt a. M., im März 1894. Der Direktor: Professor Dr. Simon.