Aufsatz 
Die Schweden in Frankfurt am Main : 4. Bis zum Eingreifen Axel Oxenstiernas in die Verhandlungen
Entstehung
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VI. Stiftungen und Unterstützungen der Schüler.

Im verflossenen Schuljahre waren während des Sommer- und Wintersemesters, je 10 Schülern seitens des Kuratoriums Freistellen verliehen worden. Aus der Hilfsbibliothek wurden weniger bemittelte, aber fleiſsige Schüler durch leihweise Uberlassung von Schulbüchern unterstützt.

Die von der Polytechnischen Gesellschaft ressortierende Wöhler-Stiftung ist am 25. Januar 1846 errichtet, um Söhnen hiesiger Bürger und Staats-Angehöriger, ohne Unterschied des Glaubens, welche sich dem Gewerbs- oder Handelsfache oder höherer Technik widmen und sich durch sitt- liches Betragen, Fleiſs und Fähigkeit empfehlen(und zwar vorerst Sonntags- und Gewerbschülern) eine ihren Fähigkeiten entsprechende Ausbildung zu teil werden zu lassen. Da seit 1877 die frühere Gewerbe- schule mit der Klinger-Schule vereinigt, bezw. die Klinger-Schule an Stelle der Gewerbeschule getreten ist, so würde die an der Klinger-Schule abgelegte Abiturientenprüfung für künftige Techniker mit in erster Linie als Vorbedingung zur Erlangung eines Stipendiums der Wöhler-Stiftung gelten.

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VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

Die mit dem erfolgreichen Besuche der Klinger-Schule auf den verschiedenen Stufen verbundenen Berechtigungen sind folgende: I. Die Reifezeugnisse der Ober-Realschulen werden als Erweise zureichender Schulvorbildung anerkannt:

1. für das Studium der Mathematik und der Naturwissenschaften auf der Universität und für die Zulassung zur Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen;

2. für die Zulassung zu den Staatsprüfungen im Hochbau-, Bauingenieur- und Maschinen- baufach;

3. für das Studium auf den Forst-Akademien und für die Zulassung zu den Prüfungen für den Königlichen Forstverwaltungsdienst;

4. für das Studium des Bergfachs und für die Zulassung zu den Prüfungen, durch welche die Befähigung zu den technischen Amtern bei den Bergbehörden des Staats darzu- legen ist;

5. für die Annahme von Civilanwärtern, welche als Posteleven in den Post- und Telegraphen- dienst eintreten wollen;

6. für die Prüfung und Anstellung im Schiffbau- und Maschinenbaufach der Kaiserlichen Marine.

II. Der erfolgreiche Besuch der Unterprima ist Bedingung für Zulassung zur Zoll- und

Steuer-Karriere(Supernumerare der Verwaltung der indirekten Steuern).

III. Die Zeugnisse über die nach Abschluls der Untersekunda bestandene Prüfung werden als Erweise zureichender Schulbildung anerkannt für: 1. alle Zweige des Subalterndienstes, für welche bisher der Nachweis eines siebenjährigen Schulkursus erforderlich war, insbesondere für:

a) das Civil-Supernumerariat bei den Provinzial-Verwaltungs-Behörden und im Staats- 8 Einsenbahn-Sekretariate,

b) die Feldmesser-Prufung,

c) die Markscheider-Prüfung,

*) In Verbindung mit dem Nachweis des einjährigen erfolgreichen Besuches einer anerkannten mittleren Fachschule.