Aufsatz 
Die Schweden in Frankfurt am Main : 2. Bis zu der eidlichen Verpflichtung des Rates und der Bürgerschaft und der Beschwerde über die Einziehung der "Feindes-Güter", 6. Dez. 1631
Entstehung
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der revidierten Lehrpläne vom 31. Màrz 1882 seitens des Hohen Unterrichts-Ministeriums als nicht zulässig erachtet worden sind. Eine Ministerial-Verfügung vom 27. November 1885 sagt vielmehr hin- sichtlich der Einrichtung von Wechsel-Côten ausdrücklich:....Auch durch keine andere Verfügung ist die Einrichtung von Wechsel-Cöôten bei gröfseren Anstalten erfordert oder auch nur dringend empfohlen worden; vielmehr ist diese seit langerer Zeit an manchen umfassenden Anstalten der östlichen Provinzen bestehende Einrichtung seit der unter dem 31. März 1882 erfolgten strengen Durchführung der Jahreskurse und Jahresversetzungen nur unter der Bedingung zugelassen und genehmigt worden, dafs durch dieselben dem Grundsatze der Jahreskurse und Jahresversetzungen kein erheblicher Eintrag geschehe.

Hiernach wird in Zukunft nur in besonders geeigneten Ausnahmefallen(z. B. wenn normal fort- schreitende Schüler in einem Semester krank waren) auf ein halbes Jahr zurückversetzt werden, während als Regel gilt, daſs ein Schüler, der nach einmaliger Absolvierung des Jahres-Pensums nicht zur Versetzung reif geworden ist, das ganze Pensum noch einmal in derselben Klasse durchzumachen hat.

Uber den Nutzen einer solchen Anordnung äulsert sich eine seitens des Hohen Ministeriums dem Abgeordnetenhause in den Sessionen 1882/83 und 1883/84 vorgelegte Denkschrift(cf. Wiese pag. 283) wie folgt:

Diese Anordnung wird in den an halbjährige Aufnahmen und Versetzungen der Schüler gewöhnten Orten bei vielen Eltern die Besorgnis erwecken, daſs durch die Notwendigkeit, Schüler bei nicht erlangter Reife für die höhere Klasse ein volles Jahr, nicht bloſs ein Halbjahr, in der niederen zurückzuhalten, ihre Söhne in die Gefahr eines erheblichen Zeitverlustes gebracht werden. Die Erfahrungen aus dem weiten Bereiche, in welchem die strenge Durchführung der Jahreskurse als unbestrittene Sitte besteht (dies ist nicht nur in den westlichen Provinzen Preufsens, sondern auch in ganz Süddeutschland der Fall), erweisen, daſs diese Besorgnis nicht begründet ist; der Procentsatz der nicht versetzten Schüler ist bei dieser Einrichtung unter dem geordneten ruhigen Gange des Unterrichts ein ungleich geringerer, und die durchschnittliche Dauer, welche Schüler zum Absolvieren des gesamten Kursus gebrauchen, wird thatsächlich keinesfalls gröfser, als bei der scheinbar günstigeren Einrichtung der halbjahrlichen Ver- setzungen.

Die Klingerschule ist bei ihrer Gründung dazu bestimmt, nicht nur zur Vorbereitung für den Handelsstand, sondern vornehmlich auch für die höheren gewerblichen Berufsarten zu dienen. Sie ist keine Fachschule, sondern eine Bildungsanstalt, welche das geistige Vermôgen ihrer Schüler zu derjenigen Entwicklung bringen will, welche die notwendige Voraussetzung einer freien und selbstständigen Erfassung des Lebensberufs bildet. Neben den sprachlich-historischen Fächern pflegt sie be- sonders die mathematisch-naturwissenschaftlichen, sowie das Zeichnen und ist dadurch zur Vorbildung für die Studien auf technischen Hochschulen besonders geeignet.

Die Schülerzahl hat während der letzten Jahre so zugenommen, dafs Anmeldungen von solchen Schülern, welche bereits eine andere Schule besucht hatten, in mehreren Vorschulklassen und in den Realklassen von Sexta aufwärts bis Untertertia(einschliefslich) nur ausnahmsweise, wenn zufällig eine Lücke war, berücksichtigt werden konnten. Die zahlreichsten Anmeldungen gingen regelmaàſsig am Oster- Termin für die Oster-Sexta ein. Dieselben steigerten sich in den letzten Jahren von 26 bis auf 40. Die Errichtung einer neuen Parallelklasse für Oster-Sexta erschien daher als ein unabweisbares Bedürfnis. In dem Klingerschul-Gebäude ist für diesen Zweck ein disponibles Lokal nicht mebr vorhanden. Es ist daher mit der Eröffnung der für die Adlerflychtschule bereits vorgesehenen Parallelklassen begonnen und