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VI. Stiftungen und Unterstützungen der Schüler.
Im verflossenen Schuljahre waren während des Sommersemesters 7, im Winter 10 Schülern seitens des Kuratoriums Freistellen verlieheu worden. Aus der Hilfsbibliothek wurden einige wenig bemittelte, aber fleiſsige Schüler durch leihweise Uberlassung von Schulbüchern unterstützt.
Einem ähnlichen Zwecke soll eine vor einigen Jahren von Herrn Gottwerth ausgesetzte Summe dienen, welche vor der Hand auf der Sparkasse zinsbar angelegt ist.
Die von der Polytechnischen Gesellschaft ressortierende Wöhler-Stiftung ist am 25. Januar 1846 errichtet, um Sôhnen hiesiger Bürger und Staats-Angehöriger, ohne Unterschied des Glaubens, welche sich dem Gewerbs- oder Handelsfache oder höherer Technik widmen und sich durch sitt- liches Betragen, Fleifs und Fähigkeit empfehlen(und zwar vorerst Sonntags- und Gewerbschülern) eine ihren Fähigkeiten entsprechende Ausbildung zu Teil werden zu lassen. Da seit 1877 die frühere Gewerbe- schule mit der Klingerschule vereinigt, bezw. die Klingerschule an Stelle der Gewerbeschule getreten ist, so würde die an der Klingerschule abgelegte Abiturienten-Prüfung für künftige Techniker mit in erster Linie als Vorbedingung zur Erlangung eines Stipendiums der Wöhler-Stiftung gelten.
VII. Mitteilungen an die Schüler und an deren Eltern.
Die gesamte mit dem Namen„Klingerschule“ bezeichnete Anstalt umfalst gegenwärtig 1. eine Vorschule, bestehend aus 3 Oster-Klassen O. 3, 0. 2, 0. 1, und 3 Herbst-Klassen M. 3, M. 2 und M. 1; 2. die neun Jahres-Kurse der Ober-Realschule: Sexta(O. VI und M. VI), Quinta (O. V und M. V), Quarta(O. IWV und M. IV), Unter-Tertia O. IIIe und M. IIIe), Ober-Tertia(0. IIII und M. IIII), Unter-Secunda(O. IIe und M. II2), Ober-Secunda(III), Unter-Prima und Ober-Prima(D. Die mit O bezeichneten Klassen beginnen ihr Schuljahr zu Ostern, die mit M bezeichneten zu Michaelis, also im Herbst.
Durch diese Einrichtung war die Möglichkeit gegeben, Schüler einer Oster-Klasse, welche nicht normal fortschreiten, entweder schon nach einem halben Jahre, oder nach einem ganzen Jahre der be- treffenden Herbst-Klasse(Wechsel-Cötus) zuzuweisen(zurückzuversetzen), oder sie den ganzen Jahres- Kursus noch einmal durchmachen zu lassen, je nachdem ihre Schwâchen im Pensum des ersten oder des zweiten Semesters, oder beider Semester liegen. Die beiden ersten Arten der Rückversetznng(nach dem ersten oder zweiten Semester) sind bisher hier am meisten angewandt worden in der Annahme, dalfs man da- durch den Schülern in den meisten Fallen Zeit ersparen würde. Diese Annahme hat sich aber nach den in einer Reihe von Jahren gemachten Erfahrungen als nicht zutreffend erwiesen. Der Procentsatz der nicht in normaler Zeit ihre Klassen absolvierenden Schüler erscheint vielmehr gröſser, als er bei anderem Verfahren zu sein pflegt. In der Regel genügt eine Rückversetzung um ein halbes Jahr nicht, um den Schüůler wieder auf das normale Niveau zu bringen. Meistens wiederholen sich daher die Rückversetzungen auf derselben oder auf der folgenden Stufe und führen dadurch ein Hin- und Herwerfen des Schülers aus einer Hand in die andere herbei, das ihm in den wenigsten Fäallen zum Nutzen gereicht. Man gelangt dadurch zu einer Art halbjähriger Versetzungen, welche eine gewisse Beunruhigung in den Unterrichts- gang bringen, das normale Fortschreiten der Klassen erschweren und daher schon mit der Einführung
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