Die Schweden in Frankfurt am Main.
II. Bis zu der eidlichen Verpflichtung des Rates und der Bürgerschaft und der
Beschwerde über die Einziehung der„Feindes-Güter“, 6. December 1631. Von
Dr. OChristian Gotthold.
Wenn in dem I. Abschnitt, welcher die Zeit vom Iten November 1631 bis zum 17ten desselben Monats umfaſst, gezeigt wurde, wie viele Mühe sich Gustav Adolf gab, um in den Besitz der Stadt Frankfurt zu kommen, welche ihm aus mehr denn einem Grunde wichtig war, am wichtigsten wohl als alte Krönungsstadt, so soll das Folgende darlegen, welcher Verhandlungen es noch bedurfte, bis sich der groſse Schwedenkönig des sicheren Besitzes der Stadt rühmen konnte.
Auch in diesem II. Abschnitte sollen die Quellen ausführlicher reden, als es sonst wohl Her- kommens ist, damit der Zusammenhang mit dem I. Abschnitt nicht gestört werde, vor allem aber, damit die Männer, welche an der Spitze des kleinen Gemeinwesens standen und welche die Verhandlungen führten, ganz und voll aus ihren eignen Worten zur Geltung kommen. Es mag vielleicht dem Leser so manches, namentlich bei den Versicherungsformeln, unnötigerweise wiederholt scheinen, wo es genügt zu haben schien, die Aenderung einfach anzugeben, allein auch hier werden sich die Gründe bald heraus- fühlen lassen, warum die Wiederholung nicht vermieden wurde.


