Zum Geſchichtsunterricht des Gymnaſiums. Von Dr. Theodor Goldmann.
Das rege pädagogiſche Leben, das auf allen Gebieten des Gymnaſialunterrichts erwacht iſt, hat auch— und nicht zum wenigſten— das Fach der Geſchichte erfaßt. Von allen Seiten werden Beiträge geliefert, die bald das Ziel des Unterrichts, bald die Methode, bald die Lehrmittel ins Auge faſſen, und es iſt bei ſonſt angeſtrengter dienſtlicher Thätigkeit kaum möglich, die geſamte einſchlägige Litteratur vollſtändig zu beherrſchen. So erheben auch die folgenden Ausführungen keineswegs den Anſpruch, ſich auf die Bewältigung des geſamten Materials zu begründen und müſſen nach dieſer Seite ſchon um die Nachſicht der Leſer bitten.
Es treten nun unter den neueren pädagogiſchen Arbeiten auf dem Gebiet der Geſchichte beſonders ſolche hervor, die durch intenſive Lehrthätigkeit und methodiſche Behandlung ein höheres und umfaſſenderes Ziel, als man ſeither annahm, erreicht wiſſen wollen. Daneben machen ſich, wie bei der Behandlung aller pädagogiſcher Fragen, auch für den Geſchichtsunterricht die Anſprüche des modernen praktiſchen Lebens in bedrohlicher Weiſe geltend und gefährden die möglichen und darum ſicheren Reſultate dieſes ganzen Unterrichtsgebiets. Dagegen die Stimme zu erheben, iſt die Pflicht derer, die dieſe Gefahren verhüten wollen.
Hiervon ausgehend mögen die folgenden Ausführungen zur Kenntnis der Kollegen kommen. Der Verfaſſer wird zufrieden ſein, wenn der eine oder andere in ihnen neue Anregung findet, die wichtigen Fragen des Geſchichtsunterrichts durchzuarbeiten, und veranlaßt wird, unentwegt und raſtlos an der eignen Fortbildung weiterzuarbeiten im Intereſſe und zu Nutz und Frommen der uns anvertrauten Jugend. Die Arbeit wird ſich über folgende Punkte erſtrecken: I. Ziel und Umfang des geſchichtlichen Unterrichts. II. Veranlagung des Geſchichtsunterrichts auf der unteren Stufe. III. Über einige metho⸗ diſche Fragen des Geſchichtsunterrichts. Bemerkt ſei noch, daß der Betrachtung die Verhältniſſe in Heſſen nach dem Lehrplan von 1884 zu Grunde liegen.
I. Ziel und Amfang des geſchichtlichen Annterrichts.
In dem heſſiſchen Lehrplan ſuchen wir vergeblich nach einer Beantwortung der Frage: was iſt das Ziel des geſchichtlichen Unterrichts? Und doch muß der Lehrer, wenn er ſeinen Unterricht richtig veranlagen will, vor allem hierüber im klaren ſein.
Der geſamte Geſchichtsunterricht gliedert ſich nach dem Lehrplan in zwei Stufen(untere Stufe IV— IIa, obere Stufe II und I), die ſich derart ergänzen müſſen, daß das Ziel des geſamten Unter⸗
richts ein einheitliches bleibt. Suchen wir deshalb zunächſt dies letztere feſtzuſtellen und eine beſtimmte 1*.


