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und der Stadt sowie aus dem Schulgelde bestehen, und aus welcher sämmtliche die Lehranstalt als solche betreffenden sachlicheii und persönlichen Ausgabenvbestritten werden; innerhalb der Grenzen des von der Directioti aufgestellten und von Großherzoglichein Ministerium genehmigten Voranschlags hat die Direction der Realschule selbständig zu wirthschaften und den Rechner mit den nöthigen Anweisungen zu versehen·
Zu Anfang des Jahres 1879 berief die oberste Schulbehörde die Directoreri sämmtlicher Realschulen des Landes zu einer Conserenz nach Darmstadt behufs Berathung und Aufstellung eines einheitlicheii Lehrplans für die Realschule11 II· Ordnung.
Derselbe wurde von Herbst 1879 au dem Unterricht zu Grunde gelegt, was verschiedene Aenderungen mit sich brachte. Zunächst durfte, weil die Realschulklassen vollständig getrennt sein sollen ,« die 2te Abtheilung der sechsten Klasse nicht mehr mit derselben vereinigt bleiben, sondern mußte Wieder mit der Vorschule verbunden werden. Dadurch aber kamen in dieser wieder Schüler von 4 Altersklassen zusammen, die von einem einzigen Lehrer nicht gleichzeitig mit dem nöthigen Erfolg unterrichtet werden können. Um diesem Uebelstande, Welcheni seit 1876 durch die Vereinigung der oberen Vorschulklasfe mit der sechsteit Klasse bis auf weiteres abge- holfen wordeti war, dauernd zu beseitigen und zugleich die Vorschule zu heben, wurde diese in 2 Klassen mit je 2 Abtheilungen getrennt, in die Klasse VIIb mit Schülern vom 6.—-8. Lebens- jahr und Vlla mit Schülern vom 8.—1().Jahr. Früher hatte die Vorschule mit ihren 3 bezw. 4 Abtheiluugen 22 Unterrichtsstmiden in der Woche, jetzt sind für Vill) 23, für Vlla 25 Stunden angesetzt, und wenn auch die Schüler beider Klasseti in 9 Stunden(Religion,s Schreiben, Singen und Turnen) vereinigt sind, so bleiben, abgesehen von 4 Stunden Latein für einige Schiiler von Vlla, für die gesammte Vorfchule noch 37 Stunden zu ertheileti, also 15 Stunden mehr als früher. Der neue Lehrplan bestimmt ferner, daß der Lateinunterricht nicht mehr wie früher in Abtheilungen, worin Schüler von verschiedenen Klassen vereinigt sind, ertheilt werden, sondern daß jede Klasse von VIla an ihre eigene Lateinabtheilung habeii soll und zwar von VII-i bis lv mit je 4 Stunden, von IIl-I mit je 3 Stunden. Auch im Französischen und Englischen ist in den unteren und mittleren Klassen die Stundenzahl vermehrt und für die 2 Oberklassen . ist noch je eine Stunde fiir geometrisches Zeichneii hinzugekommen, so daß im Ganze-I 34 Stunden
mehr zu ertheileti sind als früher. Von diesen 34 Stunden wurde ein Theil(10) von den seit- herigeti Lehrern übernonnnen, für den Rest von 24 Stunden eine neue Lehrkraft dem Collegiuiii eingereiht. Um die Mittel dafür aufzubringen, ohne die Stadt Alsseld oder die Landstäiide um Bewilligung von weiteren Beiträgen angehen zti müssen, verfügte Großherzogliches Ministerium des Jnnerti und der Justiz, Abtheilung für Schulungelegenheiteit, daß die Kosten der neueit Einrichtungen von denjenigen getragen werden-sollten— zu einem Theile wenigstens—- die den Vortheil davon haben, und daß deshalb das Schulgeld für die Lateinschüler und für die Vor- schule zu erhöheti sei. Demgemäß beträgt vom 1.Januar 1880 an das sährliche Schulgeld für die Lateinschüler der l.—;lII. Klasse 8() Mark ,für die Lateinschüler der Klassen IV.—vIla 60 M. und für die Vorschule 48 Mark. Bei dieser Gelegenheit darf nicht unerwähnt bleiben, daß schon seit 1875 auch Schulgeldermäßigungen eingetreten sind, dadurch daß, wenn mehrere Brüder die Anstalt gleichzeitig besuchen, dem zweiten der dritte Theil, den folgenden die Hälfte des Schul- gelds erlassen wird. Auch sind von dieser Zeit an, um besonders begabten aber unbemittelten Knaben die Gelegenheit zu ihrer Ausbildung zu geben oder dieselbe zu erleichtern, Freistellen - vorgesehen- deren Zahl 50X0 der Schülerzahl nicht übersteigen darf, wobei die Vorschüler nicht mitgezählt werden..-
Diesen staatlichen Freistellen reihen sich seit 1881 durch eine hochherzige, pietätvoller. Ge- sinnung entsprungene That noch 2—·3 andere an, indem die Herrn Gebrüder Wallach, um das Andenken ihres un Herbst 1880 verstorbenen Vaters, des Herrn Maier Wallach, zu ehren, mit Landesherrlicher Genehmigutig unter der Bezeichnung ,,Maier Wallach’sche Stiftung« der Stadt Alsfeld ein Kapital von 3000 Mark zur Verwaltung übergaben, dessen Zinsen in die Realschulkasse fließen und dazu bestimmt sind, gut befähigten aber unbemittelten Knaben aus
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