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dem Verse eingefägt werden dürfen. Ich wüsste kein einziges Beispiel anzuführen, we in guter ahd. oder mhd. Zeit diese Regel von einem Dichter verletzt wäre. Nur aus der Zeit, in weleher durch den Einfluss des sächsischen Raiserhofes niederdeutsche Einwirkung auf das Hochdeutsche auch rücksichtlich der Versbildung Statt fand, d. h. vom Ausgang des 10. bis nach der Mitte des 12. Jahrh. lassen sich vielleicht einige Falle der Art aus hochdeutschen Gedichten beibringen; doch werden es ihrer auch hier nicht viele sein. Dekannt ist mir nur einer ia dem Reim vom Eber, welchen Notker in der Rhetorik mittheilt, W. Wackernagel altd. Lesebuch S. 112 7
imo sint füoze füodermâze. Dass aber in solchen vereinzelten Vorkommnissen des bezeichne- ten Zeitraums keine Berechtigung liegen kann, in irgend ein Gedicht aus der Zeit der reinen althochdeutschen und reinen mittelhochdeutschen Versbildung einen derartigen Vers gegen die Handschriften hineinzukorrigiren, leuchtet von selbst ein.
Zu Vers 50. Die zweite Vershälfte ist zu lesen enti wintro schslic ur lante, und man
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darf wegen der zweisilbigen Senkung sehstic ur sich nicht zu Aenderungen verleiten lassen. Die Worte ur lante sind für den Sinn durchaus nothwendig; die handschriftliche Lesart trägt das Gepräge unzweifelhafter Aechtheit.
Zu Fers 52. Die erste Vershalfte lautet in der Handschrift sd man mir at burc dnigèru. Lachmann und so alle andern Herausgeber nach ihm lassen diesen IHalbvers ohne Anstoss stehen; allein hier waäre gerade in metrischer Hinsicht Grund zur Aenderung vorhanden gewesen: denn der Halbvers überschreitet offenbar das Mass und würde entweder mindestens fanf IIebungen
7 7 7 711 baben 8o man mir at bure Snſgéru, oder mit einer überschlagenden Senkung schliessen s6 man mir at burc énigèru, da weder durch eine Synkope ênigru geholfen werden kann, weil dann die drei langen Silben des nicht zusaimmengesetzten Wortes am Versschluss nothwen- dig wieder drei Hebungen bilden müssten: noch dadurch, dass man etwa die vorletzte Silbe
und in dem Leben der heiligen Elisabeth aus mittelhochdeutscher Zeit, wo diese- Verlängerungen so häufig vorkommen, dass sie mehr als blosse Dichterfreiheit sind z. B.
7—- 8 ——.——,—— Diutisk. 1, 426. sd nu di lobesamen C.-A zu ruùuse nachles qudmen Ebend. 445. Di cranken goges glider - zu ruwe mochle nider 7 2 iur ——⁸——— mildigliche legen 7 7 7 7 —+—.
mit droslte wol gedegen. Wenn wir also den fraglichen Halbvers unsers Liedes, wofür alle Umstände sprechen, nach hochdeutscher Versregel messen, so kann er nur mit einer solehen Verlängerung gelesen werden 7 7 7 7
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Hlibranles sunu. 13


