— 41— VI. Bekanntmachung
über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Gymnaſium.
Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnaſium werden Montag, den 14. April, von Morgens 8 Uhr an, in dem Conferenzzimmer entgegengenonmen. Außer dem Geburtsſchein und dem Ab⸗ gangszeugnis der zuletzt beſuchten Anſtalt iſt auch der Impfſchein über die erſte, bezw. zweite, Impfung vor⸗ zulegen. Die Aufnahmeprüfungen finden Dienſtag, den 15. April, von Morgens 8 Uhr an, ſtatt.
Zur Aufnahme in die Serxta iſt erforderlich:
1) daß die betreffenden Knaben das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben;
2) daß ſie deutſche und lateiniſche Schrift geläufig ſchreiben und leſen können;
3) daß ſie ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung und Kenntniß der vier Grundrechnungsarten beſitzen.
Mittwoch, den 16. April, Vormittags 7 Uhr, begiant der Unterricht.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerkſam gemacht, daß auswärtige Schäler zur Wahl einer Penſion oder Wohnung der Genehmigung des Directors bedürfen. Derſelbe iſt befugt anzuordnen, daß Penſionen oder Wohnungen, in welchen Zuwiderhandlungen gegen die Disciplinarvorſchriften geduldet werden, von den betreffenden Schülern innerhalb einer beſtimmten Friſt verlaſſen werden.
Büdingen, den 15. März 1890. Großherzogliche Direction des Gymnaſiums.
Dr. L. ittmann.
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