Aufsatz 
Klytämnestra in der griechischen Dichtung / von Rudolf Glaser
Entstehung
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Durch Verfügung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern und der Juſtiz, Abteilung für Schul⸗ angelegenheiten, vom 23. Februar 1883(Amtsblatt Nr. 2) iſt ein für die häuslichen Arbeiten der Schüler der höheren Lehranſtalten einzuhaltendes Maß feſtgeſetzt. Nach dieſem darf die Fertigung der häuslichen Arbeiten in Anſpruch nehmen:

a) bei den Schülern der Vl u. V: eine Stunde den Schultag oder 6 Stunden die Woche. b) IV u. IIlb: zwei Stunden 3 12 c) Illa u. Ilb: zwei u. eine halbe St. 15 d) lla u. l: drei Stunden 18

. Die Eltern werden erſucht, der Direction, und zwar nicht anonym, Anzeige zu machen, wenn ſie die ihnen angehörigen Schüler durch häusliche Arbeiten überlaſtet erachten, damit die Sache alsbald näher feſt⸗ geſtellt, und eintretenden Falls Abhülfe geſchafft werden kann.

V. Heffentliche Prüfung.

Die öffentliche Prüfung wird

0 r. Samstag, den 22. März, in folgender Weiſe abgehalten:

8 ½˖ VI u. V, Deutſch, Müller.

8 ½ 9 Rechnen, Fink. 9 9 ½ lV, Religion, Kölſch. 9 ½ 10 Latein, Dingeldein...

10 10 ½ IIlb u. IIla, Naturgeſchichte, Hoffmann. 10 11 Franzöͤſiſch, ger.

Die Turnprüfung findet Freitag, den 21. März, Nachmittags von 2 ½ Uhr an, in der Turnhalle ſtatt..

Zu dieſen Prüfungen werden die Eltern und An ehtrigen der Schüler, ſowie alle Freunde der Anſtalt ergebenſt eingeladen.

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