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5. Schulfeierlichkeiten. a. Mittwoch den 6. April 10 Ahr
Curnſchau
im Turn⸗ und Feſtſaale. b. Donnerſtag den 7. April
Oeffentliche Prüfung
im Phyſik⸗ und Prüfungsſaale.
. Vormittag: 8— 880 Deutſch und Franzöſiſch I der Director. 8 83⁰— 9 Mathematik I Herr Dr. Kemmer.
9— 9²0° Engliſch I und II Herr Lenz.
9³⁰— 10 Deutſch und Geſchichte II Herr Dr. Schaum. 10— 10 ³⁰° Phyſik und Geographie III Herr Jäger. 10³⁰— 11 Geſchichte III Herr Lenz.
11— 11 ³⁰ Mathematik IV Herr Haller. 11³⁰— 12 Naturgeſchichte IV Her„Jäger.
Nachmittag:
2³⁰°— 3 Rechnen V Herr Staſſen.
3— 3280 Lateiniſch IV und V Herr Dr. Schaum. 3³°— 4 Geſchichte VI Herr Schmitz.
4— 480 Franzöſiſch VI Herr Haller.
4³⁰— 5 Lateiniſch VI Herr Dr. Kemmer.
5— 55 Prüfung der Vorſchule Herr Ziegler.
c. Die Schlußfeier findet Freitag den 8. April um 10 Ahr im Turn⸗ und Feſtſaale ſtatt. Das Programm dazu erſcheint auf einem beſonderen Blatte.
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6. Bekanntmachung, die Organiſation und Berechtigung der Anſtalt ſowie die Aufnahme in dieſelbe betr.
Mit der Großh. Realſchule ſteht ihre Vorſchule in innigem Zuſammenhange, der ſich zum Theil auf die in beiden eingeführten Lehrbücher erſtreckt.
Während bisher erſt Knaben mit 7 Jahren in die Vorſchule eintreten konnten, kann dies nunmehr mit Eintritt in das ſchulpflichtige Alter(mit 6 Jahren) geſchehen, da dieſelbe in die Klaſſen VIII und VII mit vollſtändig in Deutſch und Rechnen getrenntem Unterrichte zerlegt wird. Die ſechs⸗ und ſiebenjährigen Knaben gehören alſo fortan nach VIII, die acht⸗ und neunjährigen nach VII. Die für die drei zuletzt genannten Jahrgänge erforderlichen Kenntniſſe ergeben ſich aus Abſchnitt 1 A des Programmes.
Wir weiſen darauf hin, daß der lateiniſche(nicht verbindliche) Unterricht in der oberſten Abtheilung der Vorſchule beginnt und daß wir auf die Dauer den erſt ſpäter eintretenden Schülern eine Einholung des erſtjährigen lateiniſchen Penſums nicht in Ausſicht ſtellen können.
Dagegen machen wir im Auftrage Großh. Miniſteriums ausdrücklich darauf aufmerkſam, daß es ſich unbedingt empfiehlt, die Knaben nicht vor erreichtem 10. Lebensjahre(alſo vor Ein⸗ tritt in unſere VI. Kl.) Franzöſiſch beginnen zu laſſen.
Hätten dieſelben dabei etwas Sicheres gelernt, ſo würden ſie während des franzöſiſchen Unterrichtes in Kl. VI.— und höher können wir ſie mit 10 Jahren nicht ſetzen— ſich viel⸗ leicht an Unaufmerkſamkeit gewöhnen, oder ſind ihre Kenntniſſe unſicher, ſo koſtete der frühere Unterricht unnütze Zeit und Kraft.
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