Aufsatz 
Fauna der näheren Umgebung von Bingen : von 1866-1873 von Reallehrer [Johann Baptist Mathias] Mühr dargestellt, 1879 von dem bish. Director Prof. Dr. Glaser fortgesetzt : (Schluß) / Glaser
Entstehung
Einzelbild herunterladen

11

13. Handelskunde.

Da, wo örtliche Verhältniſſe es wünſchenswerth erſcheinen laſſen, können in Klaſſe II und I je 13 Stunden für kaufmänniſches Rechnen und Buchhalten verwandt werden. Der Unter⸗ richt iſt fakultativ. Die an ihm theilnehmenden Schüler können von 1 Zeichenſtunde und unter Umſtänden auch von 1 Stunde Mathematik dispenſirt werden.

Nachtrag.

Lehrplan für diejenigen Schüler der Realſchule II. Ordnung, welche an dem fakultativen Latein⸗ unterrichte Theil nehmen.

An den Realſchulen II. Ordnung kann ein fakultativer Lateinunterricht eingeführt werden, wenn an dem betreffenden Orte keine Realſchule I. Ordnung vorhanden iſt.

Der fakultative Lateinunterricht beginnt entweder in Klaſſe V oder in der oberſten Vor⸗ ſchulklaſſe, und wird in Abtheilungen gegeben, welche den einzelnen Klaſſen der Realſchule parallel laufen. Bei geringer Schülerzahl können, die beiden unterſten ausgenommen, je zwei Abtheilungen kombinirt werden. Für die drei oberen Abtheilungen ſind je 3, für die unteren je 4 Stunden anzuſetzen.

Damit die Schüler nicht mit Unterrichtsſtunden überlaſtet werden, ſind die Lateinſchüler von folgenden Stunden zu dispenſiren:

a. in Klaſſe VI, wenn das Latein bereits in der Vorſchule beginnt, von 1 Stunde Deutſch, die für Lektüre und Uebungen verwendet wird, 1 Stunde Zeichnen und 1 Stunde Schreiben;

b. in Frrl V von 1 Stunde Deutſch(Lektüre und Uebungen) und 1 Stunde Zeichnen;

c. in Klaſſe IV von 1 Stunde Deutſch(Lektüre und Uebungen) und 1 Stunde Zeichnen;

d. in Klaſſe III von 1 Stunde franzöſiſcher Lektüre;

e. in Alafſe II und I von je 1 Stunde geometriſchem und 1 Stunde Freihand⸗ Zeichnen.

Auf Wunſch der Eltern oder deren Stellvertreter können die Schüler, welche an dem fakultativen Lateinunterricht Theil nehmen, von dem Geſangunterricht dispenſirt werden.

Die Lateinſchüler werden zu dem in dem Lehrplane der Realſchulen II. Ordnung unter 13 vorgeſehenen Unterricht in der Handelskunde nicht zugelaſſen.

In den unteren Abtheilungen wird die Formenlehre eingeübt. Beginnt der Lateinunter⸗ richt in Klaſſe V, ſo wird in Klaſſe II und I das Wichtigſte aus der Syntax durchgenommen, im anderen Falle geſchieht dies in den Klaſſen III, II und I. Während in den unteren Ab⸗ theilungen das Exercitium nach dem Uebungsbuche vorherrſcht, tritt dasſelbe in den oberen hinter die raſch zu fördernde Lektüre zurück. Geleſen werden in den Klaſſen II und I, bezw. in den Klaſſen III, II und I Cornelius Nepos, Cäſar de bello gallicc und Ovids Metamorphoſen, letztere nur in der oberſten Abtheilung.*)

b. Erläuterungen. Im Lehrplane finden hier folgende Abweichungen vom Normalplane ſtatt. Religion: Die katholiſchen Schüler haben in Kl. VI III je 3 St., die Israeliten in VII 5, in VI III je 3 St.(isr. Religionslehre nebſt Hebräiſch; bibl. Geſch.). Rechnen: Kl. III 2, II 1 St.,(Kl. I Wiederholungen). G

*) Da für Math. und geom. Zeichnen in Al. II 6 Stunden angeſetzt ſind, kommt eine Stunde Dispens für Kl. II nicht in Betracht.

2