Aufsatz 
Fauna der näheren Umgebung von Bingen. Von 1866 bis 1873 von Reallehrer [Johann Baptist Mathias] Mühr dargestellt, 1879 von dem bisherigen Direktor Prof. Dr. Ludwig Glaser fortgesetzt : 1. Teil
Entstehung
Einzelbild herunterladen

20 b. Unſere Klaſſiker als Schüler. Eigene Arbeit, unter Leitung des Lehrers gefertigt, von Joh. Bapt. Nohn, Klaſſe I. 13. Geſang: Dort unten in der Mühle, von J. Kerner, Volksweiſe, zweiſtimmig.

14. Schlußworte, Entlaſſung der Abiturienten.. 15. Geſang: Wanderluſt(Es zieh'n nach fernen Landen) von E. Curtius, Mel. von F. Abt.

uee 2

III Ge kannlmackung,

betr. die Aufnahme in die Realſchule und deren Berechtigung.

In die Vorſchule(VII. Klaſſe) werden Schüler nach zurückgelegtem 7. Lebensjahre aufgenom⸗ men, inſofern ſie ziemlich geläufig leſen und mit großen und kleinen Buchſtaben ſchreiben können ſowie Uebung im Rechnen innerhalb des Zahlenkreiſes von 1100 haben.

Außer der Vorſchule beſteht die Realſchule aus ſechs einjährigen Klaſſen und ſieben parallelen Abtheilungen für lateiniſchen, ev. griechiſchen Unterricht. Die Schüler, welche die erſte Klaſſe ein Jahr mit Erfolg beſucht haben, erhalten das Zeugnis behufs der Meldung zum einjährig⸗freiwilligen Dienſt.

Die den lateiniſchen Unterricht beſuchenden ſowie die etwa für Griechiſch ſich meldenden Schü⸗ ler erreichen ohne Ueberanſtrengung die oberſten Klaſſen der Realſchulen I. O. ſowie der Gymnaſien.

Als Normalalter gilt bei der Aufnahme: das 10. Jahr für Klaſſe VI u. ſ. f. bis in die I. Kl. Es empfiehlt ſich, der Realſchule bezw. der Vorſchule die Schüler ſofort anzuvertrauen, alſo nicht etwa den Eintritt in eine der mittleren oder oberen Klaſſen zu erſtreben; ebenſo wenig taugt der Austritt vor vollendetem Curſus.

Zur Aufnahme in die unterſte Realklaſſe(VI) ſind folgende Kenntniſſe erforderlich:

a. Fähigkeit, deutſche und lateiniſche Schrift ſchreiben und mit richtiger Betonung leſen zu können;

b. ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der gewöhnlichen Sprache des täglichen

Lebens vorkommenden deutſchen Wörter;

c. Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Eintheilung und Beugung, ſowie des einfachen Satzes;

d. Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten und benannten ganzen Zahlen.

Bei der Anmeldung der neu aufzunehmenden Schüler werden Impfſchein und Zeugnis der früher beſuchten Schule nebſt Geburtsſchein vorgelegt.

Anmeldungen nimmt der unterzeichnete Director in ſeinem Amtszimmer(Amthaus) in den letzten Tagen der Ferien Vormittags oder auch ſchriftlich entgegen.

Das Schulgeld beträgt in der Vorſchule: 36, in Klaſſe VI, V, IV: 48, in Klaſſe III, II, I: 60. Die Lateinſchüler zahlen in VIIIV 12, in III I 20 mehr.

Die Prüfung der neu angemeldeten Schüler findet Montag den 5. April von Vormittags 8 Uhr an ſtatt, der Unterricht im neuen Schuljahr beginnt Dienstag den 6. April.

Bingen, im Februar 1880. Großherzogliche Direction der Realſchule: Dr. Schneider.

904=