Aufsatz 
Lenau als Naturdichter
Entstehung
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Ein Circular⸗Reſcript vom 17. April 1872 veranlaßt auf Grund eines Miniſterialerlaſſes das Curatorium, dahin zu wirken, daß von drei die Anſtalt beſuchenden Brüdern einer vom Schulgelde befreit werde, ſofern die Eltern resp. Vormünder darum nachſuchen.(Iſt dom Gemeinderath genehmigt worden.)

Ein Reſcript vom 18. April 1872 genehmigt den vorgelegten Stundenplan für das Sommer⸗ ſemeſter 1872.

Ein Circular⸗Reſcript vom 18. Mai 1872 ordnet an, daß die Genehmigung zur Einführung neuer Schulbücher mindeſtens 4 Monate vor Beginn des Schuljahres, in dem ſie gebraucht werden ſollen, nachgeſucht werde.

Ein Circular⸗Reſcript vom 25. Mai 1872 theilt eine Miniſterialverfügung mit, den Anfang und Schluß der Ferien betreffend.

Ein Circular⸗Reſcript vom 3. Juni 1872 überſandte einen Miniſterialerlaß, welcher auf den zu Anfang October in der Königlichen Central⸗Turnanſtalt zu Berlin wiederum beginnenden ſechsmonatlichen Curſus für Civil⸗Eleven aufmerkſam macht.

Ein Circular⸗Reſcript vom 12. Juni 1872 theilt eine Verfügung des Herrn Oberpräſidenten mit, die Einberufung militärpflichtiger Lehrer im Falle einer Mobilmachung betreffend. Nach dieſer Verfügung können einzeln ſtehende Lehrer, deren. event. Stellvertretung nicht zu be⸗ wirken iſt, als unabkömmlich anerkannt werden; dieſe Anerkennung der Unabkömmlichkeit kann jedoch ohne höhere Genehmigung nicht auf ſolche Lehrer ausgedehnt werden, welche an Orten angeſtellt ſind, wo mehrere Lehrer fungiren und alſo eine Stellvertretung zu ermöglichen iſt. Eine durch Circular⸗Reſcript vom 9. Juli 1872 dem Rector mitgetheilte Miniſterialver⸗ fügung verbietet den Schülern höherer Lehranſtalten die Theilnahme an religiöſen Vereinen. Zuwiderhandlungen gegen dieſes Verbot ſollen disciplinariſch, nöthigen Falls durch Entfernung von der Anſtalt beſtraft werden.

Nach einem Circular⸗Reſcript vom 17. Juli 1872 ſoll die Feſtrede am Geburtstage Sr. Majeſtät des Kaiſers und Königs einen Gegenſtand zum Thema haben, welcher mit der Feier des Tages in Beziehung ſteht und geeignet iſt, in den Herzen der Jugend nationalen Sinn, ſowie Liebe zu Fürſt und Vaterland zu erwecken und zu pflegen.

Ein Circular⸗Reſcript vom 19. Juli 1872 betrifft die Form der Berichte an die vorgeſetzten Oberbehörden.

Ein Circular⸗Reſcript vom 7. Auguſt 1872 geſtattet die Betheiligung der höheren Schulen an dem Nationalfeſt am 2. September.

Ein Circular⸗Reſcript vom 30. Auguſt 1872 macht auf die bei Th. Fiſcher in Caſſel er⸗ ſchienene, von Dr. H. Möhl entworfeneWandkarte der Provinz Heſſen⸗Naſſau aufmerkſam. (Dieſe Karte iſt angeſchafft worden.)

Ein Circular⸗Reſcript vom 18. September 1872 theilt einen Miniſterialerlaß mit, betreffend die Ertheilung des evangeliſchen und katholiſchen Religionsunterrichts.

Ein Reſcript vom 28. September 1872 genehmigt den vorgelegten Stundenplan für das Winterſemeſter..

Ein Circular⸗Reſcript vom 25. October 1872 macht einen Miniſterialerlaß bekannt, worin auf den von Dr. Heis herausgegebenenAtlas coelestis novus aufmerkſam.(Soll an⸗ geſchafft werden.)

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