Aufsatz 
Lenau als Naturdichter
Entstehung
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c. Diseiytin.

Auch in dem verfloſſenen Schuljahre war das Betragen unſerer Schüler in und außer der Schule im Ganzen befriedigend, und iſt kein beſonders erheblicher Disciplinarfall vorgekommen. Ein Mißſtand, welcher die Handhabung der Disciplin im Schulgebäude etwas erſchwert, liegt in dem Mangel eines größeren Platzes zur freien Bewegung der Schüler während der Pauſen.

Das Gedeihen und die Blüthe einer Bildungsanſtalt hängt weſentlich von dem einträchtigen Zuſammenwirken der Eltern und Lehrer ab; keine Schule wird ihr hohes Ziel, arbeitsfreudige, kenntnißreiche und ſittlich reine Menſchen heranzubilden, erreichen, wenn das Elternhaus nicht mit⸗ wirkt. Daß aber gerade die hieſige Anſtalt, deren Schüler der weit überwiegenden Mehrzahl nach von Außen kommen, hinſichtlich der Zucht einer beſonders kräftigen Unterſtützung Seitens der Eltern bedarf, iſt an dieſer Stelle wiederholt hervorgehoben worden. 3

d. Böſlchee Woßl

Der Geſundheitszuſtand war in dem abgelaufenen Schuljahre nicht ganz befriedigend. Herr Gesty, welcher während der Herbſtferien erkrankte, wurde vom Beginne des Winterſemeſters(14. October) bis zum 5. November ſeiner Berufsthätigkeit entzogen. Bei den übrigen Mitgliedern des Lehrercollegiums kamen zwar nur leichtere, aber ziemlich häufige Fälle von Unwohlſein vor. Da übrigens die Stunden der Lehrer, welche durch Unwohlſein in ihrer amtlichen Thätigkeit gehindert waren, von den Amtsgenoſſen auf's Bereitwilligſte übernommen oder durch zweckmäßige Claſſencom⸗ binationen gedeckt wurden, ſo konnte der Lehrplan ohne erhebliche Störung durchgeführt werden.

Auch im Kreiſe der Schüler ſind verhältnißmäßig viele, wenn auch nicht ſchwere Krankheisfälle vorgekommen.

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II. Neberſicht

der im Laufe des Schuljahres von dem Königlichen Provinzial-Schulcollegium zu Caſſel erlaſſenen Verfügungen, inſoweit deren Inhalt von allgemeinem Intereſſe iſt.

1) Ein Circular⸗Reſcript vom 2. März 1872 theilte eine Miniſterialverfügung mit, wonach in den höheren Lehranſtalten eine Dispenſation vom Religionsunterricht zuläſſig iſt, ſofern ein genügender Erſatz dafür nachgewieſen wird.

2) Ein Circular⸗Reſcript vom 10. April 1872 theilt mit, daß die Verſammlung deutſcher Philo⸗ logen und Schulmänner in dieſem Jahre in der Pfingſtwoche zu Leipzig ſtattfinde und er⸗ mächtigt den Rector, die Sommerferien, wenn dies nicht ſchon der Fall ſei, in genannte Woche. zu legen, damit eventuell die Lehrer an der Verſammlung Theil nehmen könnten.

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