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Die zweite, ebenfalls eine Verfügung des Herrn Kultusministers vom 31. Dezember 1881, mitgeteilt unter dem 13. Januar 1882, sucht im Anschlufs an einen die Ferienordnung be- treffenden Beschluſs der Generalsynode, durch welchen der evangelische Oberkirchenrat ersucht wird„an gehöriger Stelle dahin wirken zu wollen, daſs bei Festsetzung der Ferien für die höheren Lehranstalten, einschliefslich der Militär-Erziehungsanstalten, thunlichst Rücksicht dar- auf genommen werde, dafs den Schulen der Besuch des Sonntagsgottesdienstes, sowie die Sonn- tagsheiligung überhaupt nicht beschränkt werde“, auf die Heilighaltung des Sonntags hinzu- wirken.
Auch dieses beherzigenswerte Wort wendet sich zugleich an die Eltern. Es weist sie auf ein Feld hin, auf dem sie die beste Arbeit thun, aber auch die besten Prüchte erwarten können. Steht doch wohl keine Pflicht den Eltern höher, als die, dals sie in den Kindern die Scheu und Achtung vor dem Heiligen wecken und kräftigen. Die Schule allein kann es nicht. Ich darf aber wohl mit um so gröſserer Hoffnung mich der Beihülfe des Hauses gerade in dieser Beziehung versichert halten, als wir jetzt an der Schwelle einer Zeit zu stehen scheinen, in welcher man anfängt, wieder ein besseres Verständnis als früher für die Sache der Religion zu haben, und wo man wohl auch den Wert von Dichtungen, wie die eines Max v. Schenken- dorf, die mit Recht„der ätherklare Aushauch einer gottgeweihten Seele“ genannt werden, wieder zu erkennen anfängt und gern ihm zustimmt, wenn er dem Segen des Sonntags und seiner kirchlichen Feier preisend singt:
„Gottesstille, Sonntagsruhe, Ruhe, die der Herr gebot! Meine Seele, wach' und glühe mit im hellen Morgenroth.“ und weiter: 8
„O das nenn' ich sel'ge Stunde, wo man dein, o Herr, gedenkt, Wo man mit der frohen Kunde von dem ew'gen Heil uns tränkt.“
Oeffentliche Prüfungen.
Freitag den 31. März, morgens von 8—9 Uhr Sexta. »„ 9— 10 Ulr Quinta. 7„ 10—11 Uhr Quarta. „„ 11— 12 Uhr Untertertia. nachmittags„ 2—3 Uhr Obertertia(öt. II. „„ 3—4 Uhr Obertertia Oöt. I. „„ 4—5 Uhr Untersekunda(öt. II. Samstag, den I. April, morgens„ 8—9 Uhr Untersekunda Cöt. I. „„ 9— 10 Uhr Obersekunda. .„ 10—11 Uhr Unterprima. Um 11 Uhr Austeilung der Zeugnisse, Bekanntmachung der Versetzungen, Entlassung der Schüler.


