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Vormittags 8— 8 ä¼ Uhr religiöſe Eröffnungsfeier. Prüfungsgegenſtand. Klaſſe. Namen der Tehrer. 8 ¼— 9„ Lateiniſch. I Oßwald. 9— 9 ½„ Deutſch. I Blümmer. 9 ½— 10„ Franzöſiſch. I Bender. 10— 10 ¾„ Mathematik. IIa u. IIb Schmidt. 10 ¾— 11 ½„ Geographie. Ila u. IIb Bender. 11 ½— 12„ Griechiſch. IIb Frommann. Nachmittags 2— 2 ⅜ Uhr Religion. III u. IV Schwarz. 2 1— 3 ½„ Naturgeſchichte. III u. IV Schwarz. 3 ½— 4„ Lateiniſch. IV Bender. 4— 4 ½„ Geſchichte. V u. VI Blümmer. 4 ½— 5„ Franzöͤſiſch. V u. VI Schwarz.
Verkündigung der Verſetzungen. Religiöſe Schlußfeier.
6. Bekanntmachung
über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Großherzogliche Gymnaſium zu Büdingen.
Das neue Schuljahr wird mit dem 21. April 1873 beginnen. Anmeldun⸗ gen zur Aufnahme in das hieſige Gymnaſium wolle man Sonntag den 20. April bei dem Unterzeichneten machen. Die Prüfung der neu eintretenden Schüler wird Montag den 21. April, Vormittags von 8 Uhr an, im Gymnaſialgebäude vor⸗ genommen, worauf Dienstag den 22. des beſagten Monats, Vormittags um 10 Uhr, die feierliche Eröffnung des neuen Schuljahrs erfolgt.
Zur Aufnahme in die nnterſte Klaſſe des Gymnaſiums iſt erforderlich:
1) daß die betreffenden Knaben das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben;
2) daß ſie deutſche und lateiniſche Schrift geläufig leſen und ſchreiben können;
3) das ſie in der Rechtſchreibung ziemliche Sicherheit und im Rechnen Kennt⸗ niß der vier Species beſitzen.
Büdingen, den 2. April 1873.
Großherzogliche Direction des Gymnaſiums. Krämer.
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