14 fähigung, oder des Mangels an gehöriger Anleitung, oder übermässiger und nicht richtig vortheilter Aufgabenstellung ist, und demgemäss nach Möglichkeit Abhülfe gewähren wird.
Da ferner nicht selten Privatstunden zu übermässiger Belastung der Schüler Anlass geben, so sind die Ordinarien verpflichtet, besonders bei leiblich und geistig weniger kräftigen Schülern fest- zustellen, in wiefern dies der Fall ist, und sich betreffenden Falls zur Abstellung dieses Misstandes mit den Angehörigen der Schüler in Benehmen zu setzen, wobei nöthigenfalls darauf hinzuweisen ist, dass in Folge der durch die Privatstudien veranlassten Zersplitterung der Kraft der Erfolg des Classenunterrichts gefährdet, und damit rechtzeitiges Aufrüloßon in die höheren Classen in Frage gestellt werde. 1..
Um diesem Ministerial. Prlass die grösstmögliche Verbreitung unter den Interessenten der das Gymnasium besuchenden Schüler zu geben, veröffentlichen wir denselben auf diesem Wege, indem wir zugleich die Angehörigen dieser auffordern, dass dieselben alsbald, wenn sie die ihnen angehörenden Schüler mit häuslichen Arbeiten überlastet erachten, und zwar nicht anonym, der Direction hiervon Anzeige machen möchten, damit in dem einzelnen Fall festgestellt werden könne, ob und aus welehen Ursachen eine wirkliche Ueberlastung stattfinde, und wie derselben vorzubeugen sei.
In Bezug auf den Lehrplan wurden folgende Bestimmungen getroffen:
Das Maximum der wöchentlichen Stundenzahl— abgesehen vom Turnen, Singen und den facultativen Lehrgegenständen— wird für Quarta und die oberen Glassen auf 30, für die beiden untersten Classen auf 28 festgesetzt. 3.
Der Unterricht im Griechischen beginnt in Untertertia, der Unterricht im Französischen in Quarta. Dabei wird jedoch, was das Griechische anlangt, vorausgesetzt, dass Ober- und Untertertia in dem Griechischen getrennt unterrichtet werden.
Der Unterricht im Zeichnen ist bis Obertertia einschliesslich obligatorisch, von Secunda an facultativ. 5
Der Unterricht im Englischen und Hebräischen wird von Unterprima an faeultativ in je 2 Stunden ertheilt. Gleichzeitige Theilnahme an dem Unterricht in diesen beiden facultativen Lehr- gegenständen ist nicht zulässig.——
Italienisch wird in dem Gymnasium ferner nicht gelehrt werden.
Demnach werden die obligatorischen Lehrgegenstände, einschliesslich Turnen und Singen, in nachstehender Weise auf wöchentliche Stunden vertheilt:
. VI. V IV. III. II. J. Religion... 2 2 2 2 2 2 Deutsch 4 4 3 2 2 3 Lateinisch. 9 9 8 8 8 8 Griechisch..——— 6.7 6 Französisch..—— 4 2 2 2 Geschichte—= 2 3 3 2 Geographie 2 3 21 3 Mathematik. 3 4 4 4 4 4 Naturkunde.. 2 1 2 2 2 2 Zeichnen. 2 2 2 1—— Schreiben. 3 2 1——
27 28 30 30 30 30
Zu diesen Stunden kommen noch je 2 Stunden Turneu und durchschnittlich 2 Stunden Ge- sang. Auch diese Stunden sind, so weit es die Verhältnisse irgend gestatten, nicht auf die schul-


