Aufsatz 
Abrégé de la littérature francaise, composé à l'usage des classes supérieures des lycées
Entstehung
Einzelbild herunterladen

13

Namen. Geburtsort. Studium resp. Beruf. 18) Schmidt, Adam, Altenmittlau. Naturwissenschaft. 19) Schaweisgut, Karl, Gross-Gerau. Jurisprudenz. 20) Stephan, Joseph, Oberlauda. Theologie. 21) Weigand, Georg, Würzburg. Medizin. 22) Wolf, Jakob, Auerbach. Philologie.

IV. Chronik der Anstalt.

Durch hohe Verfügung Grossherzoglichen Ministeriums vom 22. September 1876 wurde dem Aspiranten des Gymnasial- und Realschul-Lehramts Dr. Gustav Storck von Schönberg die provi- sorische Verwaltung einer Lehrerstelle an dem hiesigen Gymnasium übertragen.

Am 23. November wohnten Hlerr Ministerialrath Knorr und Herr Oberschulrath Becker dem Unterricht in allen Classen bei.

Vom 6. bis 10. December nahm der Unterzeichnete an den Directoren-Conferenzen in Darm- stadt Theil. Auf denselben wurde vor Allem der neue Lehrplan für die Gymnasien des Grossherzog- thums festgesetzt und von dem Grossherzoglichen Ministerium bestätigt. Die häuslichen Arbeiten der Schüler, welche häufig zu Klagen der Eltern Veranlassung gegeben hatten, und die Dauer des Schul- unterrichtes waren der Gegenstand ausführlicher Besprechung. Es wurden in Folge davon mit be- sonderer Berücksichtigung der Erhaltung der Gesundheit der Schüler folgende Bestimmungen bezüglich der ersten getroffen: in Sexta und Quinta dürfen die häuslichen Arbeiten durchschnittlich nicht mehr Zeit in Anspruch nehmen, als 1 ½ Stunden den Schultag oder 9 Stunden die Woche; in Quarta und Untertertia nicht mehr als 2 Stunden den Schultag oder 12 Stunden die Woche; in Obertertia und Untersecunda nicht mehr als 2 ½ Stunden den Schultag oder 15 Stunden die Woche; in den drei obersten Classen nicht mehr als 3 Stunden den Schultag oder 18 Stunden die Woche. Die hier ge- gebenen Normen sollen jedoch nur das äusserst zulässige Mass der auf die häuslichen Arbeiten zu verwendenden Zeit geben; die Beschränkung auf ein geringeres Mass in geeigneter Weise herbei- zuführen, wird sehr gewünscht. Bei Festsetzung dieses Masses ist ein Schüler von mittlerer Begabung vorausgesetzt. Die Classenführer haben in erster Linie darüber zu wachen, dass das zulässige Mass der häuslichen Arbeiten nicht überschritten werde. In Bezug auf die schriftlichen häuslichen Aufgaben sind nur solche zuläüssig, welche von dem Lehrer durchgesehen und corrigirt werden; ferner dürfen nur solche häusliche Aufgaben gestellt werden, welche in dem Classenunterrichte hinreichend vor- bereitet sind, so dass die Schüler dieselben nach der im Unterricht gegebenen Anleitung ohne fremde Hülfe lösen können.

Weiter ist darauf zu u achten, dass in eine Classe nicht Schüler aufgenommen werden, welche für dieselbe nicht hinreichend vorgebildet sind, und daher nur mit besonderer Anstrengung und grösserem Zeitaufwand die Classenaufgaben bewältigen können. Eine Ausnahme hiervon kann nur dann zugelassen werden, wenn bei dem betreffenden Schüler vorgerücktes Lebensalter und eine kräftige leibliche und geistige Constitution erwarten lässt, dass die an denselben zu stellenden gesteigerten Anforderungen seine Gesundheit nicht schädigen werden. Ferner sollen häusliche Arbeiten in der Stunde unmittelbar vor Beginn des Unterrichts, in den Stunden von 12 2 Uhr zwischen dem Vor- und Nachmittagsunterricht, und später als 10 Uhr Abends als der Gesundheit schädlich vermieden werden. Können die Schüler, ohne diese Stunden in Anspruch zu nehmen, die häuslichen Arbeiten nicht bewältigen, so soll alsbald dem Ordinarius davon Anzeige gemacht werden, der alsdann zu untersuchen hat, ob die vorhandene Ueberlastung die Folge unzureichender Vorbereitung oder Be-