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Bemerkungen zum englischen Anfangsunterricht nach Gesenius-Begel, Englische Sprachlehre, Husgabe B.
Für den englischen Unterricht wurde seither an unserer Schule die„Englische Sprachlehre“ von Prof. Dr. Ernst Regel(Ausgabe für Mädchenschulen) benutzt. Der Verfasser dieses Lehrbuchs hat nun im Jahre 1900 eine Neubearbeitung unter dem Titel„Englische Sprachlehre(Ausg. B.)“ veröffentlicht, die sich vor der älteren Ausgabe durch zweckmässigere Anordnung und grössere Beschränkung des gesamten Lehrstoffes, durch angemessenere Wahl der englischen Lesestücke, durch kürzere und vielfach zutreffendere Fassung der Regeln auszeichnet. Diese sehr wesentlichen Vorzüge liessen einen Ersatz der alten durch die neue Bearbeitung wünschenswert erscheinen, und so wird die letztere fortan dem englischen Unter- richt zu Grunde gelegt werden.*)
Die Ausgabe B der„Englischen Sprachlehre“ wurde auch an der Realschule zu Gross-Umstadt alsbald nach ihrem Erscheinen eingeführt, und da der erste Anfangsunterricht nach dem neuen Lehrbuch dort von mir erteilt wurde, so hatte ich Gelegenheit, nicht nur das Buch auf seine Brauchbarkeit hin zu erproben, sondern auch manche Erfahrungen bezüglich der Benutzung desselben zu sammeln. Ich will deshalb im folgenden einiges darüber mitteilen, wie ich den Vorkursus und die vier ersten Kapitel mit meinen Schülern durchgenommen habe, in der Hoffnung, dadurch für den Gebrauch des Buches einige Anregungen zu geben.—
Zum Verständnis der vorkommenden Zeitangaben sei darauf hingewiesen, dass in der Untertertia unserer Realschulen auf das Englische wöchentlich fünf Stunden kommen. Das Schuljahr begann
am 23. April. Erster Abschnitt.
Lautierkurs. I. Allgemeines.
Auf den Lautierkurs wurden 8 ½ Wochen verwandt; davon kamen 6(die Zeit von Ostern bis Pfingsten) auf die Einübung der Laute und 2 ½ auf die Einprägung der Orthographie. Das Lehrbuch wurde erst von Pfingsten an benutzt und die Laute mit Hilfe der in dem Buche angewandten phonetischen Umschrift eingeübt.
Über die Zweckmässigkeit des Gebrauchs einer Lautschrift im Anfangsunterricht gehen die Meinungen noch immer sehr auseinander. Es scheint, dass theoretische Erörterungen gerade in dieser Frage auf viele nicht überzeugend wirken. Die Angst vor der angeblichen Mehrbelastung der Schüler und die Befürchtung, dass die Orthographie notleide und ihre Aneignung erschwert werde, wollen nicht verschwinden. Ich verweise nur auf die ablehnende Haltung sowohl Münchs wie Glaunings in Baumeisters Handbuch der Erziehungs- und Unterrichtslehre V, 17 und VI, 12— 14.**) Auch der Einrichtungs- und Lehrplan unserer Anstalt vom Jahre 1900 stellt sich der Lautschrift gegenüber noch auf einen abwartenden Standpunkt. Die Frage kann offenbar nur auf Grund reichlichen Erfahrungsmaterials entschieden werden. Vor allem
*) Die einzelnen Kapitel werden sich auf die 4 Unterrichtsjahre etwa wie folgt verteilen: Klasse 1V: Unterstufe, Lautierkurs und Kap. 1—X; Klasse III: Kap. XI— XVIII; Klasse II: Oberstufe, Kap. I—VII; Klasse I: Kap. VIII— XII. Hin- sichtlich des grammatischen Inhalts stimmen diese Klassenpensen bis auf wenige unwesentliche Abweichungen mit den seit- herigen überein.
**) Während Münch die Frage nur kurz berührt, sucht Glauning seine Bedenken eingehend zu begründen, geht aber dabei von willkürlichen Voraussetzungen aus. Um die Schwierigkeit der Lautschrift zu erweisen, führt er dem Leser einige Eigentümlichkeiten des Systems von Sweet vor. Diese Schrift ist nun freilich für die Schule wenig geeignet, aber wer wird sich ihrer heute noch bedienen! Die englischen Laute lassen sich für die Bedürfnisse der Schule in ganz einfacher Weise darstellen. Glauning nimmt ferner an, dass der Gebrauch der Lautschrift sich notwendigerweise über 1— 1 ½ Jahre erstrecken müsse. Das ist aber nur ein Verfahren, und seine etwaigen Nachteile darf man nicht ohne weiteres als Gründe gegen die Verwendung der Lautschrift überhaupt ins Feld führen.


