D3. den erhöhten geiſtigen Anforderungen, die der Staat an ſeine künftigen Beamten ſtellt, gebüͤhrt der korperlichen Entwickelung, Stärkung und Ausbildung unſerer Jugend un— leugbar eine groͤßere Berückſichtigung, als ihr an öffentlichen Lehranſtalten ſeither zu Theil geworden iſt. Die innige Verbindung, in der Geiſt und Körper zu einander ſtehen, und die zwiſchen beiden ſtete, nothwendige Wechſelwirkung ſind für die geiſtige Ausbildung zu wichtige Bedingungen, als daß nicht die Pflege des Körpers als ein unentbehrlicher, integrirender Theil der Schulbildung*) bezeichnet werden dürfte. Und daß die Nothwendigkeit einer angemeſſenen körperlichen Ausbildung nicht verkannt wird, bezeugen die auf faſt allen deutſchen höheren Lehranſtalten dafür geſetzlich angeordneten Uebungen, die an manchen derſelben geradezu in den Lectionsplan aufgenommen ſind.**) Indeß die Abhängigkeit gerade dieſes Unterichtsgegenſtandes von zufälligen Umſtänden hat nicht überall den gewünſchten Erfolg erzielen laſſen und ſo iſt es gekommen, daß derſelbe den Schein eines zufälligen Anhängſels bekommen hat, das mit geringem oder keinem Nachtheile auch entbehrt werden könnte.
Die Abſicht dieſer Zeilen iſt nicht, die Bedeutung nachzuweiſen, welche die Gymnaſtik überhaupt haben kann und von den verſchiedenen Standpunkten aus haben ſoll, welche ſie bei alten und neuen Bildungsvölkern gehabt hat und noch hat. Dagegen mögen einige Worte theils uͤber den Nutzen, welchen die gymnaſtiſchen Uebungen ſowohl bezüglich des Körpers als auch des Geiſtes haben, theils uͤber die Stellung, welche ſie als Erziehungsmittel**) in der Pä— dagogik einnehmen, hier Platz finden. 3
*) Auch in den Volksſchulen ſollten die körperlichen Uebungen bei ihrer hohen Wichtigkeit für die naturge— mäße Entwickelung des Körpers als ein obligatoriſcher Unterrichtsgegenſtand eingeführt ſein. Preußen, Sachſen und Würtemberg haben bereits den Anfang dazu gemacht, und es ſteht zu hoffen, daß nach einem von dem ehemaligen Landtagsabgeordneten Dr. Zais, ſowie weiter nach dem Antrage der Ständekammer des Jahres 1861 ausgeſprochenen Wunſche unſere Regierung, bei ihrer höchſt anerkennungswerthen Vor⸗ ſorge für das Schulweſen die Körperausbildung der geſammten Schuljugend, als wichtigen Zweig der Pädagogik nicht unbeachtet laſſen wird, beſonders da von deutſchen Regierungen die preußiſche, bayriſche, würtembergiſche, ſächſiſche, weimariſche, gothaiſche, oldenburgiſche, deſſauiſche, waldeckiſche und mehrere der freien Städte, namentlich Frankfurt a. M. und Bremen, wirkſame Maßregeln für allgemeinere Einführung des Turnens bei den Schulen ergriffen haben.
**) Kawerau„über die Aufgabe des deutſchen Schulturnens“ in„Berliner Blätter für Schule und Erziehung“, Berl. 1860. Beil. Nr. 2. p. 10 ſagt:„Der Turnunterricht iſt unter allen Umſtänden bei ſeiner Aufnahme in die Schule in ſeiner Reinheit als Unterricht im Turnen zu bewahren.“
**) Maßmann,„Altes und Neues vom Turnen,“ Berl. 1849. I. p. 19 ſagt:„das Turnen iſt weſentlich Erziehen.“
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