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nachtrag zur Chronik.
Am 11. Februar verſchied nach kurzem Leiden der Großherzogliche Bürger⸗ meiſter J. M. Hirſchmann, der ſeit ſeiner Ernennung zu dienn Amte gleich⸗ zeitig Mitglied der Lokal⸗Kommiſſion für die Realſchule geweſen war, und am „April folgte ihm, ebenfalls nach kurzem Krankenlager, der ſeitherige erſte Bei⸗ geordnete F. A. Schmaltz. Beide Männer waren unſerer Realſchule ſtets warme Freunde geweſen und hatten in ihrer amtlichen Stellung vielfache Beweiſe von ihrem Intereſſe für die Hebung unſeres Schulweſens gegeben. Sämmtliche Lehrer gaben ihnen das Geleite zu ihrer letzten Ruheſtätte. Mögen ſie ruhen in Frieden!.
8. Bekanntmachung, die Aufnahme neuer Schüler in die Realſchule betr.
Das neue Schuljahr beginnt, nach dem Schluſſe der vom 17. Mai bis 7. Juni dauernden Pfingſtferien, am Montag den 8. Juni. An dieſem Tage findet auch die Aufnahme neuer Schüler ſtatt und die Ektern, welche ihre Söhne der Realſchule anvertrauen wollen, werden hierdurch eingeladen, dieſelben Vor⸗ mittags zwiſchen 8 und 11 Uhr auf dem Geſchäftszimmer der unterzeichneten Direktion zur Pruͤfung und Beſtimmung des Platzes anzumelden. . Zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe der Realſchule iſt erforderlich, daß der Schüler im Laufe des Kalenderjahres das ſechſte Lebensjahr erreicht; die Anfnahme in eine höhere Klaſſe wird durch den Nachweis der in den vor⸗ bergehenden Klaſfen zu erlangenden Kenntnifſe(ſ. darüber vorſtehenden Bericht bedingt. Ein erſt nach dem Beginn des Uuterrichts ſtattfindender Eintritt iſt ſtets nachtheilig.—
Die Realſchule beſitzt die Berechtigungen einer Realſchule II. Ordnung; das Durchlaufen der erſten Klaſſe berechtigt namentlich zum einjährigen Freiwilligendienſt, zum Poſtdienſt, zum Eintritt in die polytecc⸗ niſche Schule u. ſ. w. Die Errichtung einer Realſchule I. Ordnung neben⸗ der bisherigen iſt bereits angebahnt und iſt alſo den Schülern, welche die be⸗ treffenden Klaſſen beſuchen, Gelegenheit gegeben, ſich die Berechtigungen dieſer Schulen zu erwerben. 3
Die Aufſichtsſtunde wird auch in dem neuen Schuljahre unter denſelben Bedingungen fortbeſtehen. Der Eintritt verpflichtet für das ganze Schuljahr. Das Nähere darüber beſagen die gedruckten Statuten. 95 2
Offenbach, den 10. Mai 1874.
Großherzogliche Direktion der Realſchule zu Offenbach: Greim.
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