— 49—
und heilsamen Einfluss, den er durch seine Lehrgabe und geistige l'berlegenheit auf seine Schüler ausübt, sein trotz der grossen auf ihm ruhenden Arbeitslast nimmer rastendes Arbeiten und Forschen auf dem Gebiete der Wissenschaft und Pädagogik, wovon nicht nur frühere Publikationen, sondern auch die diesem Berichte vorgestellte Abhandlung Zeugnis ablegen, zu beobachten, der wird sich mit uns der Auszeichnung erfreuen, die dem so freundlichen, stets hülfsbereiten und so bescheidenen Manne zu Teil geworden.
Nachdem im vorigen Jahre die Obersekunda in zwei Coeten geteilt worden war, ge- nehmigten in diesem Jahre die städtischen Behörden, dass die seither zweijährige Prima provisorisch in eine Ober- und Unter-Prima mit je einjährigem Kurse geteilt und zu diesem Behufe eine weitere, durch einen Hülfslehrer zu versehende Lehrerstelle VI. Gehaltsklasse in den Etat der Wöhlerschule eingestellt werde. Die Schule ist dafür zu grösstem Danke ver- pflichtet, denn das Zusammenarbeiten von vier nach dem System der Wechselcoeten zusammen- gesetzten Semester der beiden höchsten Jahreskurse der Schule war nicht nur der grossen Zahl der Schüler wegen, sondern noch mehr aus innern Gründen ein ausserordentlich schwieriges.
Durch die im vorigen Jahresbericht(1884 S. 4) erwähnten Vorschulkonferenzen, zu denen sämtliche höhere Schulen in Frankfurt, soweit sie mit Vorklassen versehen sind, Delegierte entsandt hatten, und bei denen Herr Direktor Dr. Eiselen auf Ersuchen der Direktoren in dankenswertester und erfolgreicher Weise den Vorsitz führte, wurde ein übereinstimmender Lehrplan und Freizügigkeit für die Schüler vereinbart, so dass die Schüler, welche aus der Vorschule einer Anstalt in die andere übergehen, ohne besondere Prüfung aufzunehmen, auch die Zeugnisse der Versetzung in eine höhere Klasse, wenn die Versetzung eine be- dingungslose war, zu berücksichtigen sind, als habe die Versetzung in der eignen Anstalt stattgefunden, mit Ausdehnung auf die Versetzung von der obersten Vorschulklasse in die Sexta. Diese Vereinbarungen wurden vom dem Königl. Provinzial-Schulkollegium unter dem 24. März 1884 genehmigt und durch Verfügung vom 5. Januar 1885 auf das hiesige Gym- nasium, dem eine Vorschule fehlt, derart ausgedehnt, dass Knaben, welchen nach dem Vorschulzeugnis einer der Realanstalten die Reife für Sexta nicht zuerkannt ist, auch in die Gymnasial-Sexta nicht aufgenommen werden dürfen, diejenigen aber, welche durch das Vor- schulzeugnis für reif erklärt sind, einer Aufnahmeprüfung am Gymnasium nicht unterzogen werden sollen, vielmehr auf Grund ihres Schulzeugnisses ohne weiteres dieselbe Anwart- schaft auf die Aufnahme in die Sexta des hiesigen Gymnasiums erhalten, wie die in anderer Weise vorgebildeten Knaben, welche nach dem Ausfall der Aufnahmeprüfung als reif be- funden sind.
Wir können die diesjährige Chronik mit der erfreulichen Aufzeichnung schliessen, dass soeben zum ersten Male ein Abiturient der Wählerschule sich die abademische Doctorwitrde erworben hat. Herr Julius Mai, welcher uns Ostern 1882 nach absolvierter Maturitäts- prüfung verliess und dann drei Semester in München sowie drei Semester in Heidelberg Chemie studierte, bestand am 24. Februar 1885 bei der Heidelberger philosophischen Fakultät das Doktorexamen mit dem höchsten Prädikate, nàmlich Summa cum laude, und promovierte daselbst am folgenden Tage. Wir wünschen Herrn Dr. Mai, an dessen Eifer und Strebsam- keit während seiner Schülerjahre nicht nur in wissenschaftlicher sondern auch in musikalischer Beziehung wir uns noch gern erinnern, den reichsten Erfolg auf seiner so ehrenvoll be- gonnenen Laufbahn.


