Vorwort.
Nachdem durch die Oſtern 1882 erfolgte Einführung der neuen„Lehrpläne für die höheren Schulen“ ſich die Notwendigkeit ergeben hatte, den im Programm von 1868 abgedruckten„all⸗ gemeinen Lehrplan der Realſchule“ einer Reviſion zu unterziehen, fanden eine Reihe von Fachkonferenzen der betreffenden Lehrer ſtatt, deren Ergebniſſe in den von den einzelnen Klaſſenlehrern aufgeſtellten und an das Königliche Provinzial⸗Schulkollegium zu Caſſel eingeſandten Berichten ihren Ausdruck fanden. Da es nun wünſchenswert erſchien, einesteils um der Einheitlichkeit des Unterrichts bei eintretendem Lehrerwechſel willen einen feſten Leitfaden zu ſchaffen, andernteils jüngeren Lehrern, die dem Unterricht im Deutſchen anfangs meiſt ziemlich ratlos gegenüber⸗ ſtehen, eine ſichere Grundlage zu bieten, ſo erhielt der Unterzeichnete den Auftrag, aus den erwähuten Berichten einen neuen Lehrplan für den deutſchen Unterricht zuſammenzuſtellen. Dieſe für den praktiſchen Gebrauch an unſerer Realſchule berechnete Umarbeitung erhebt daher nicht den Anſpruch, ähnlichen Anſtalten als Muſter zu dienen, ſondern, wie ſie ſich auf die ſpeziellen Beratungen ſtützt, hat dieſelbe auch nur die Bedürfniſſe unſerer Schule im Auge. Dementſprechend ſchien es dem Verfaſſer geboten, den Lehrſtoff nicht nach ſeinem Inhalt, wie es in dem von dem Friedrichs⸗Gymnaſium zu Caſſel herausgegebenen„Lehrplan für den deutſchen Unterricht“ geſchehen und deſſen Studium jedem jüngeren Lehrer wegen ſeiner reichen Litteraturangabe zu empfehlen iſt, ſondern nach Klaſſen zu ordnen; auch iſt bei der beſchränkten Zeit, die dem Verfaſſer zu gebote ſtand, eine ſo ausführliche Darſtellung nicht möglich geweſen.
Hanau, den 1. Februar 1888.
R. Forſt.


