Aufsatz 
Kurzer Lehrplan für den lateinischen Unterricht
Entstehung
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Diese Unterweisung bezw. Anleitung muls bis in I fortgesetzt werden. Soll die Wortbildungslehre aber recht erfalst und recht wirksam werden, so muſs sie einmal übersichtlich zusammengefalst werden, etwa in O II, wenn die knapp bemessene Zeit dazu ausreicht.

Auf eine der Fassungskraft der Schüler angemessene, maſs- volle Heranziehung der Etymologie ist in allen Klassen Bedacht zu nehmen.

Den Abschnitt der Grammatik über die Prosodie durch- zunehmen und die entsprechenden Regeln lernen zu lassen, ist nicht zweckmälſsig. Wenn, wie es geschehen mufs, von VI an die Quan- tität der Stamm- und Endsilben bei der Aussprache sorgfältig be- achtet wird, so ist dies die beste Vorbereitung für die Behandlung des Hexameters in O III. Was der Schüler von Versfüſsen, Po- sitionslänge, Caesur etc. wissen mufs, ist schnell eingeprägt und wird auch behalten, wenn zunächst durch regelmäſsiges Skandieren der Verse das Gelernte fortwährend angewandt wird; von grofsem Wert ist das Verselesen im Chor, das auch bei Horaz noch mit Nutzen angewandt werden kann. Die notwendigsten Unterweisungen über Metrik sind der Grammatik zu entnehmen; für die Metrik des Horaz wird die Schrift von Köpke zu Grunde gelegt.

3. Stilistik.

Da überall im lateinischen Unterricht vom Lateinischen aus- gegangen wird, auch die Ubersetzungen ins Lateinische stilistische Gewandtheit nicht mehr aufzuweisen brauchen, so sind, wie auch die Lehrpläne(S. 24 oben) bestimmen, alle stilistischen wie synonymi- schen Belehrungen aus dem Gelesenen induktiv abzuleiten. Zur Selbstkontrolle des Lehrers ist aber eine bestimmte Auswahl des stilistischen Materials nötig, damit Notwendiges nicht übersehen wird; und daſs der ausgewählte Stoff zur Verteilung auf die Klassen kommt, erfordert die Zweckmälsigkeit.

Dem entsprechend ist 1897 und 1898 die Auswahl und Ver- teilung des Stilistischen Elementarstoffs auf alle Klassen der Anstalt erfolgt Referent: Professor Dr. Adam. Korreferenten: Professor Dr. Lohr und der Direktor und in der Fach- konferenz vom 14. November 1898 mit der Bestimmung angenommen