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davon für jetzt. ¹1) Sehr erheblich weiter faßt Droyſen, offenbar von Hegel beeinflußt, den Begriff der Geſchichte, wenn er ſagt, ſie ſei„das Wiſſen der Menſchheit von ſich ſelbſt“. Wenn dieſe Meinung richtig wäre, ſo würde ein ſo großer Teil alles Wiſſens⸗ würdigen unter das Rubrum der Geſchichte gehören, daß ſie eine Wiſſenſchaft zu ſein aufhören würde. Durchweg auf dem Boden der Ueberzeugungen Niebuhrs und W. v. Hauboldts bewegt ſich H. v. Sybel. ²2) Die Quellenkritik ermittelt die Thatſachen,„dann erſt erſcheint aber die eigentliche Aufgabe des Hiſtorikers, aus dem äußeren Beſtande auf den inneren Gehalt dieſer Fakta zu ſchließen, ihren geiſtigen Zuſammenhang feſtzuſtellen und ſo zu ihrer ſittlichen Würdigung zu gelangen.“ Es ſpringt in die Augen, daß dieſe Forderungen weit über das hinausgehen, was Ranke theoretiſch für die Hiſtorik beanſprucht hat; ſie treffen jedoch im Weſentlichen zu⸗ ſammen mit dem, was Ranke thatſächlich für ſie in Anſpruch ge⸗ nommen und geleiſtet hat. Ebenſo verhält es ſich mit den weiteren Ausführungen von Sybels ³). Er erklärt für eine unerläßliche Vorausſetzung hiſtoriſcher Erkenntnis:„Die abſolute Geſetzmäßig⸗ keit in der Entwickelung, die gemeinſame Einheit in dem Beſtande der irdiſchen Dinge“. Leider hat er nicht weiter dargelegt, was er als die„gemeinſame Einheit“ die„abſolute Geſetzmäßigkeit“ anſieht, und welches der Maßſtab ſeiner„ſittlichen Würdigung“ iſt. W. Maurenbrechers Schrift ⁴) fördert die Sache nicht. In⸗ dem er im Ganzen die Ranke'ſche Theorie zu der ſeinigen macht, daß aus den erforſchten Einzelheiten„der Bau wie er im Leben war“, wieder zuſammengeſetzt werde, erklärt er dazu die Erkenntnis der„Entwicklungsgeſetze“— welche? ſagt er nicht—,„weltge⸗ ſchichtliches Verſtändnis“ für nötig. Hierbei fehlt es ebenſo an ſachlicher Klarheit und Schärfe wie in dem Satz, in welchem er als„die letzte und höchſte Aufgabe“ dieſer Wiſſen⸗ ſchaft hinſtellt:„ſie weiſt das Geſetz der Entwicklung nach im
¹) Vergl. den Aufſatz von Erhardt, hiſt. Zeitſchr. 1886, Bd. 55 S. 384— 424.
2) Vergl. ſeine Aufſätze„Ueber die Geſetze des hiſt. Wiſſens“, Bonn 1864 und„Drei Bonner Hiſtoriker.“
3) Ueber die Geſetze ꝛc. S. 17 f.
4) Ueber Methode und Aufgabe der hiſt. Forſchung, Bonn 1868.


