Aufsatz 
Quelques principes sur la lecture à haute voix, spécialement sur la liaison des mots en francais
Entstehung
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d) Das Zeugnis für Unterprima berechtigt: 1. zur Zulassung zur Landmesserprüfung; 2. zur Zulassung zur Prüfung als Markscheider bei den Kgl. Bergbehörden;

zur Aufnahme in den Dienst der Reichsbank;

4. zur Zulassung zur Fähnrichsprüfung;

5. zur Zulassung zur Seekadetteneintrittsprüfung(Englisch und Französisch gut);

6. zum Studium der Zahnheilkunde und zur Zulassung zur zahnärztlichen Prüfung.(Er-

gänzungsprüfung in Latein für Prima eines Realgymnasiums);

zum Eintritt als Apothekerlehrling und Zulassung zur Prüfung als Apotheker.(Er-

gänzungsprüfung in Latein für O II eines Realgymnasiums.)

e) Das Zeugnis für Oberprima berechtigt:

1. zum Eintritt als Supernumerar bei der Verwaltung der indirekten Steuern;

2. zum Eintritt als Zivil-Applikant fiir das Marine-Intendantur-Sekretariat;

3. zum Eintritt als Aspirant für das Verwaltungs-Sekretariat bei den Kalserlichen Werften;

4. zum Eintritt in die Zahlmeisterlaufbahn beider Marine.(Im Bedüfnisfalle genigt schon das Zeugnis für Prima).

f) Das Reifezeugnis berechtigt:

1. zum Studium des Rechts und der Staatswissenschaften und zur Zulassung zu den juristischen Prüfungen und den Prirfungen für den höheren Verwaltungsdienst;

2. zum Studium der Medizin und zur Zulassung zu der medizinischen Staatsprüfung;

3. zum Studium in der philosophischen Fakultät und zur Zulassung zu den Prüfungen für das Lehramt an höheren Schulen und zur Prüfung für Nahrungsmittel-Chemiker;

4. zum Studium an Technischen Hochschulen(Hochbau, Wasser- und Straßen-, sowie Eisenbahnbau, Maschinenbau, Schiffbau, Elektrotechnik, Chemie u. a.) und zur Zulassung zu den entsprechenden Priffungen;

5. zum Studium des Bergfaches und zur Zulassung zur Diplomprüfung für Berg-, Metall- Hütten- und Eisenhütten-Ingenieure;

6. zum Studium des Forstfaches und zur Zulassung zur Prüfung für den höheren Staats- dienst(Mathematik unbedingt genügend);

7. zur Zulassung zur Landwirtschaftslehrerprüfung;

8. zum Studium der Tierarzneikunde und zur Zulassung zur Prüfung als Tierarzt;

9. zum Eintritt in den höheren Post- und Telegraphendienst;

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zum Eintritt in die Offizierlaufbahn im Heere unter Erlaß der Fähnrichsprüfung;

.zum Eintritt in die Marine-Offizierlaufbahn unter Erlaß der Seekadettenprüfung (Englisch und Französisch gut);

12. zur Aufnahme in das Akademische Institut für Kirehonmusik in Berlin.

VII. Unterstützungen und Stiftungen.

I. Erlaß oder Ermäßigung des Schulgeldes wurde auch im vergangenen Jahre einer ganzen Anzahl würdiger und bedürftiger Schüler gewährt.

2. Die im Anfang des Sommers mit ganz bescheidenen Mitteln gegründete Schüler- kasse hat den Zweck, in solchen Fällen helfend einzugreifen, wo die der Schule zur Verfügung stehenden städtischen Mittel bestimmungsgemäß nicht verwandt werden dürfen und doch der gute Zweck eine Hilfe dringend erfordert. Durch freiwillige Beiträge der einzelnen Schüler und ganzer Klassen, durch Erhebung eines winzigen Beitrags bei Ge- legenheit der Lichtbildervorträge in der Aula(s. S. 33) gelang es, die Kasse so zu stärken, daß sie z. B. die nicht unerheblichen Kosten der Weihnachtsfeier(34 M.) zu bestreiten