Aufsatz 
Geschichte der Oberrealschule Michelstadt i.O. 1834-1934 : Festschrift zur Hundertjahrfeier am 28., 29. und 30. September 1934
Entstehung
Einzelbild herunterladen

I. Das Progymnaſium.

Am 26. März des Jahres 1823 traten auf Anregung und unter dem Vorſitz des Grafen Albert von Erbach⸗Für⸗ ſtenau fünf angeſehene Michelſtädter Bürger im Schloß Für⸗ ſtenau zuſammen, um über Mittel und Wege zu beraten, wie dem Uebelſtande abgeholfen werden könnte, daß die Kinder, die zum Beſuch einer höheren Schule beſtimmt waren, ſchon in jüngeren Jahren aus dem Elternhaus fort und in ent⸗ fernte Erziehungsanſtalten gegeben werden mußten. In dieſer denkwürdigen Sitzung wurde die Errichtung einer Pri⸗ vatlehranſtalt beſchloſſen. Die erforderlichen Mittel wurden durch Zeichnung von jährlich 850 fl. zunächſt auf vier Jahre ſichergeſtellt. Dem Hofprediger Bauer wurde aufgegeben, ein zur Anſtellung als Lehrer geeignetesSubjekt ausfindig zu machen und innerhalb vierzehn Tagen in Vorſchlag zu bringen. In der gleichen Zeit ſollte auch der Entwurf eines vorläufigen Lehrplans ausgearbeitet und dem Grafen zur Prüfung vorgelegt werden. Schließlich war man von vorn⸗ herein darauf bedacht, durch Erbauung eines für den öffent⸗ lichen Unterricht beſtimmten und geeigneten Gebäudes ein ſchickliches Lokal zu gewinnen.

Bauer ging unverzüglich an die Arbeit. Es gelang ihm, den Stadtpfarrer Heſſig und den Mitprediger Braun zur Mitwirkung bei der zu gründenden Anſtalt zu gewin⸗ nen, und dieſe beiden Herren entwarfen auch den vorläufigen Lehrplan, in deſſen einleitenden Sätzen das Unterrichtsziel ſolgendermaßen beſtimmt wurde:Die Herren Intereſſenten ſind wohl mit uns der Ueberzeugung, daß bei den bisher vorhandenen Kräften der Beſuch eines Gymnaſiums für den den Wiſſenſchaften ſich widmenden Jüngling durchaus nicht überflüſſig gemacht werden kann. Jedoch ſind die Herren Väter berechtigt, bei dem zu machenden Aufwande eine vollkommene Befähigung für die erſte Klaſſe eines guten Gymnaſiums zu erwarten, und ſoweit es von uns abhängt, glauben wir auch, eine ſolche Befähigung ſicher verſprechen zu dürfen.