20
Festschrift des Hanauer Geschichtsvereins von 1900. S. 43, 506 und 51 gab es ein Haus„zum weißen Roß“ in der kleinen Haingasse(Besitzer im Jahre 1903 Chr. Deines). In Betracht kann auch kommen das Haus Judengasse(jetzt Nordstraße) 20, früher Nr. 65 die„weißen Rosse.**) Die Mehrzahlform entspricht mehr der etwas sonderbaren, aber zweifellosen lateinischen Bezeichnung ad alborum equorum. Zweifel erregt freilich die Lage des Hauses in der Judengasse. Das Haus„Weißes Roß“ Nürnbergerstraße 11 wird, als in der Neustadt gelegen, wohl kaum in Betracht kommen können.
Unmittelbar vor dem am 4. März 1650 angemeldeten Philipp Grimm und am gleichen Tage steht ein Johannes Grimm(c) Bergensis in der Matrikel eingetragen, als Danielis Grimmii molitoris Bergensis(interessant ist zu hören, daß Bergen, der wasserarme Ort, damals eine Mühle hatte— vielleicht war es eine Windmühle—) filius, der gleichfalls in die Quinta kam. Von ihm wird bei der Anmeldung gesagt„Solus venit“, d. h. er kam ohne Begleitung des Vaters. Es scheint nicht aus- geschlossen, daß er von dem Vater seines Klassengenossen Philipp(c), dem Weinwirt Johannes Grimm(a) mit angemeldet wurde, und daß sein Vater, der Müller Daniel Grimm vielleicht der Bruder des Weinwirts Johannes Grimm und er. Johannes Grimm, jenes Pate war.
Wir wollen noch die Descendenten des Konsistorialrats Friedrich Grimm(d), soweit sie in unserer Matrikel erwähnt sind, als Schüler der Anstalt betrachten. Zunächst wird sein Sohn Johannes Grimm(f)(nach Strieder aus der ersten Ehe geb. am 17. April 1700) am 14. Juni 1706 für Tertia angemeldet. Er war in Eckhartshausen geboren— der Vater war zeitweilig Isenburgischer Pfarrer im benachbarten Marienborn— ward Ostern 1711 nach Prima versetzt und am 21. April 1713 zur Universität entlassen. Nach Strieder starb er als Jurist 2. Sept. 1719 in Strabburg. Ein zweiter Sohn, der gleich dem Vater den Vornamen PFriedrich() trug— nach Strieder war er das 3. Kind aus zweiter Ehe und geboren am 11. März 1707— ward am 26. April 1712 als„5 ½ εjähriger Knabe für Quinta angemeldet, kam Herbst 1715 nach Quarta, Frühjahr 1716 nach Tertia, Frühjahr 1718 nach Secunda, Herbst 1719 nach Prima und wurde Frühjahr 1721 zur Universität entlassen, war also bei seiner Immatrikulation erst 14 Jahre alt.
Das sehr jugendliche Alter, in welehem damals noch viele Primaner standen, läßt eine Bemerkung verständlich erscheinen, die sich vereinzelt, u. a. zu Ostern und Herbst 1671 findet. Dort wird von einigen Primanern, die im Gegensatz zu glücklicheren Klassengenossen nicht zur Universität entlassen wurden, gesagt, einmal a ferula exemti, ein anderes Mal a ferula liberati sunt. Nun hedeutet aber ferula die Rute. Man könnte geneigt sein, die Reifeprüfung als eine Zuchtrute und Qual in übertragenem Sinne zu betrachten und die Worte als„Befreiung von der Prüfung“ zu verstehen. Da aber drei von den zu Ostern 1671„a ferula exemti“ im Herbst 1671 als ad publicas lectiones dimissi bezeichnet werden. so kann es diese Bedeutung nicht haben. Ebenso kann es nicht bedeuten„sie wurden zur Prüfung nicht zugelassen“, denn einen„zurück- gewiesenen“ nennt man doch nicht rliberatus“. Somit bleibt wohl nur die Deutung übrig, daß damals auch die Herren Primaner noch die Rute kosten mußten, solchen aber, die nach vorsehrifts- mäßigem Aufenthalt in Prima nicht zur Universität entlassen werden konnten, als Trost und besondere Vergünstigung die Befreiung von fernerer körperlicher Züchtigung gewährt wurde. Wie sich doch die Zeiten ändern!
Wir kehren zur Familie Grimm zurück. Der zuletzt erwähnte Pfarrer zu Steinau Friedrich Grimm(g) war bekanntlich der Großvater von Jacob und Wilhelm Grimm.
*) Nordstraße Nr. 20 setat sich nach Thyriot zusammen aus den alten Nummern 65 zum weißen Roß, 64 zum 2. Roß, 63 zum 1. Roß.


