Aufsatz 
Staatliches Gymnasium zu Dillenburg. Festschrift zur 50jährigen Gedenkfeier seines Bestehens als Vollanstalt am 8. und 9. September 1924
Entstehung
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forderlichen Mittel zu liefern. Da die Umgeſtaltung der Schule(1817) zugleich eine Erweiterung von 3 auf 4 Klaſſen brachte, ſo konnte das bisherige Schul⸗ haus auf dem Kirchberg(vgl. S. 4) in dem nunmehr faſt 50 Jahre die Schule untergebracht war, räum⸗ lich nicht mehr genügen. Infolgedeſſen wurde ſie in das an der Ecke Markt⸗ und Maibachſtraße gele⸗ gene, vom Fürſten Wilhelm in den Jahren 1722 bis 1724 erbaute Waiſenhaus verlegt. Damit hatte das vierklaſſige Pädagogium eine für die damalige Zeit ſehr würdige Unterkunft gefunden. Da die Klaſſenfrequenzen ſich in den erſten zwei Jahrzehn⸗ ten auf ſehr mäßiger Höhe hielten und, wie die Ueberſicht S. 14 zeigt, auch in den Jahren 184767 ſehr ſelten die Zahl 20 erreichten, ſo muß das Gebäude in jeder Hinſicht den Anforderungen ent⸗ ſprochen haben. Im Laufe der Zeit ſind mit den Aenderungen, die durch den ſich immer moderner geſtaltenden Unterrichtsbetrieb vor allem in den realen Fächern, notwendig wurden, in den Räumen die entſprechenden Einrichtungen getroffen worden. So leſen wir z. B., daß im Schuljahr 1830/31 im mittleren Stock des Pädagogialgebäudes ein neues Zimmer für den Unterricht im Zeichnen eingerich⸗ tet worden iſt; auch hätten zwei andere Lehrzimmer weſentliche Verbeſſerungen erhalten. Das Gleiche wird bezüglich einzelner Zimmer aus dem Jahre

1833/34 berichtet. Größere Reparaturen und bau⸗ liche Veränderungen ſind erſt wieder in den Jahren 1856/57 vorgenommen worden.Namentlich iſt zu erwähnen, daß das Pädagogialgebäude nicht nur ein neues Dach und einen gefälligen Anſtrich er⸗ halten hat, ſondern daß auch einige Lehrzimmer, welche vordem nicht hell genug waren, durch Er⸗ weiterung der Fenſter mit hinlänglichem Lichte ver⸗ ſehen ¹) wurden, womit allerdings inſofern Stö⸗ rungen des Unterrichts verbunden waren, als vom 1. Auguſt bis 23. September 1856 ein gemietetes Lokal benutzt werden mußte. Weitere innere Bau⸗ arbeiten wurden bald darauf erforderlich, als im Herbſt 1858 die Bergſchule im Pädagogial⸗ gebäude ihre Räumlichkeiten erhielt, und insbeſondere als im folgenden Jahre die zweite Bergſchulklaſſe eingerichtet werden mußte. Aus dieſem Grunde ſind in den Monaten Auguſt und September 1859 ein weiteres Klaſſenzimmer und ein chemiſches Laboratorium im unteren Stockwerk hergeſtellt worden. Jedenfalls haben die nunmehr vorhandenen Räumlich⸗ keiten auch noch genügt, als nach der Einverleibung Naſſaus in den preußiſchen Staat 1866/67 auch das Schulweſen den neuen Verhältniſſen angepaßt, und das Pädagogium, freilich unter Loslöſung von der Bergſchule, im Schuljahr 1867/68 in ein zunächſt fünfklaſſiges Progymnaſium umgewandelt wurde.

C. Das proußiſche Progumnaſium(1800 bis 187),

Die Anpaſſung des naſſauiſchen Schulweſens an das preußiſche vollzog ſich, wie der Uebergang des Geſamtſtaates in die preußiſche Verwaltung ohne weſentliche Reibungen. Es waren wohl ſchon vor Beginn des Schuljahres 1867 von ſeiten des Ver⸗ treters der Wiesbadener Königlichen Regierung Uebergangsmaßnahmen getroffen worden, ausſchlag⸗ gebend war aber erſt der an den Oberpräſidenten in Kaſſel vom preußiſchen Kultusminiſterium gerichtete Erlaß vom 14. Mai 1867, der bei ſeiner Bedeutung und Tragweite hier mitgeteilt werden möge: ²)

Nach Inhalt des mir von Ew. Hochwohlgeboren unterm 26. v. Mts.(2275) mitgetheilten Berichts der Königlichen Regierung zu Wiesbaden, das Päda⸗ gogium zu Dillenburg betreffend, iſt anzunehmen, daß die Erweiterung reſp. Umwandlung dieſer An⸗ ſtalt zu einem vollſtändigen Progymnaſium im Inter⸗ eſſe der Stadt und Umgegend iſt und ohne beſondere Schwierigkeiten ins Werk geſetzt werden kann. Dem⸗ gemäß genehmige ich, nach dem von Ew. Hochwohl⸗ geboren befürworteten Antrage genannter Königl. Regierung, daß dieſe Abſicht zur Ausführung gebracht und zu dem Ende

1) die dem Dillenburger Pädagogium aus dem

Centralſtudienfonds bisher gewährten Zuſchüſſe

der Anſtalt auch in ihrer Erweiterung zu

einem Progymnaſium verbleiben; 2) das Erbieten des Gemeinderaths und Bürger⸗ ausſchuſſes in Dillenburg, die Mehrkoſten gegen den bisherigen Etat bis zur Höhe von 2000 fl. jährlich aus Communalmitteln zu beſtreiten, angenommen werde, wobei jedoch feſtzuhalten iſt, daß die aus dem erhöhten Schulgelde erwachſende Mehreinnahme erſt in zweiter Linie bei Beſtreitung der Koſten zur Verwendung kommt;

die Königliche Regierung in Wiesbaden iſt zu ermächtigen, hinſichtlich des Lehrplans, der Vertheilung der in der Anſtalt ſchon vor⸗ handenen Schüler und der Aufnahme neuer diejenigen Anordnungen zu treffen, welche ſie zur allmähligen Herſtellung des Progymnaſiums für zweckmäßig erachtet. Am Unterricht im Lateiniſchen haben alle neu eintretenden Schüler Theil zu nehmen. Für diejenigen, deren Eltern Dispenſation vom Griechiſchen antragen, können von Quarta an Real⸗Nebenclaſſen eingerichtet werden. Sobald die Anſtalt bis zur Secunda entwickelt iſt, und ihre Leiſtungen nach dem Urtheile der

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1) Progr. Dillenburg 1858 S. 4. 2) Progr. Dillenburg 1868 S.

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