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nur der Herrſcher Macbeth’s, ſondern auch mit ihm verwandt:„Stark Beides wider dieſe That“ und noch dazu ſein Gaſt, ſo daß er„ſeinen Mörder wehren, nicht ſelbſt das Meſſer tragen ſollte.“ 4„Auch
Trug dieſer Duncan ſeine Macht ſo ſanft,
Und war ſo rein in ſeinem großen Amt,
Daß ſeine Tugenden wie Engel mit
Poſaunenzungen für ihn zeugen werden,
Wie tief verrucht war, wer ihn weggeräumt.“
Am wenigſten hat ſich Macbeth über ihn wegen Zurückſetzung zu beklagen, oder etwa deshalb, weil er ihm ſeine Macht zu ſchmälern verſucht. Giebt er ihm doch ſelbſt das Zeug⸗ niß„des gnadenreichen Duncan“, der ihn kürzlich noch geehrt. Shakespeare ſchildert uns alſo einen König, der milde und redlich, empörten Vaſallen gegenüber aber zu ſchwach iſt, um ſich ohne Hülfe ſeinen Thron zu ſichern.
Wenn Duncan nun ſeinen Feldherrn mit Ehren überhäuft, ſo iſt es der Drang der Dankbarkeit, welcher ihn dazu veranlaßt, ſeinen Retter zu belehnen, und nicht im Entfernteſten kommt ihm der Gedanke, Macbeth könne ihm zu mächtig werden und müſſe daher ſeiner Würden wieder verluſtig gehen.
Ganz anders der Kaiſer Ferdinand bei Schiller! Denn dieſer iſt gegen Wallenſtein nur in der Noth huldreich geweſen. Sobald es aber gilt, ſeinen Feldherrn den deutſchen Fürſten gegenüber zu ſchützen, oder wenn Wallenſtein's Handlungsweiſe ihm nicht nach Wunſche iſt ſogleich giebt er ihn preis und zeigt ſich nicht nur undankbar gegeu ihn, ſondern übernimmt ſogar die
Rolle eines heimtückiſchen Verräthers. So war cs bei der erſten Abſetzung Wallenſteins auf dem Fürſtentage zu Regensburg im Jahre 1630; ſo wird es wieder werden, obgleich der Herzog von Friedland zum zweiten Male im Jahre 1632 als rettender Engel erſchienen war, nur deshalb, weil er in ſeiner Macht, mit der ihn der Kaiſer ſelbſt bekleidet, dieſem zu gefährlich erſcheint. Und die Mittel, welche gegen Wallenſtein angewendet werden, beweiſen wohl hin⸗ reichend klar, daß der Kaiſer„an Geiſt“ durchaus nicht„nachſteht“, wenn er ſeine Abſichten durchſetzen will. Der Erfolg wenigſtens lehrt, daß er den Wallenſtein darin ſogar übertrifft, welcher vor lauter Geiſt und Talent gar nicht zu einem entſchloſſenen Handeln kommt
Wenn Ulrici ferner meint, daß in Macbeth und Wallenſtein der Conflict der inneren ſubjectiven Berechtigung zur Herrſchaft mit dem äußeren objectiven Rechte geſchildert wird, ſo mag es wohl auf den Helden der letzt genannten Tragödie paſſen. Sagt doch der Wacht⸗ meiſter von ſeinem Feldhauptmann:


