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iſt der Grundton, der auch hier bei allen Forderungen der Strenge und des Ernſtes durchklingen muß. Möchten dieſe Worte dazu beitragen, die Eltern für eine Mitwirkung in oben ausgeſprochenem Sinne zu gewinnen. Denn nur wenn Haus und Schule in rechter Harmonie an dem Werke der Erziehung und Bildung unſerer Jugend arbeiten, wird auch der Segen nicht ausbleiben.
„Er iſt ja noch ſo jung.“
Hört der Lehrer aus dem Munde der Eltern dieſe Aeußerung über einen Schüler, ſo wird er ſich vor Allem ergänzen müſſen, wozu der Knabe noch ſo jung ſei. Die Antwort darauf kann von zweierlei Art ſein. Entweder hält ihn der Vater(vielleicht eher die Mutter) noch für zu jung, als daß er ſich ſchon gut betragen könnte, oder er iſt noch zu jung, als daß er das zu leiſten vermöchte, was in Betreff des Lehrplanes von ſeiner Klaſſe gefordert wird.
Im erſten Falle hat alſo vorſtehende Entſchuldigung des Schülers ſein ungenügendes Betragen, im zweiten ſeine mangelhaften Leiſtungen im Auge.
Nehmen wir vorerſt den erſten Fall an, ſo fragt es ſich, in welcher Weiſe der Knabe gefehlt. Die Schule kann Klage führen über deſſen Unordentlichkeit, Naſchhaftigkeit, Muthwillen, Leichtſinn, Eigenſinn u. ſ. w., und den Eltern könnte es einfallen, durch obige Entſchuldigung ihr Söhnlein in Schutz zu nehmen. Was bei ſolchen Vorkommniſſen Aufgabe der Schule iſt, wird keinem Zweifel unterliegen. Sie kann eine derartige Entſchuldigung durchaus nicht an⸗ nehmen, ſondern muß ſolchen Fehlern mit Ernſt entgegen⸗ treten. Das iſt zwar— als Sache der Erziehung—


