Eltern und Lehrer.
Je geringer die Anzahl der Schüler einer Anſtalt iſt, deſto leichter laſſen ſich zwiſchen Eltern und Lehrern Ueber⸗ einkommen in Bezug auf die Behandlung der Kinder treffen, deſto weniger bedarf es ſtrenger Regel, der Einzelne läßt ſich einzeln behandeln. Möglich ſind ſolche Verhältniſſe nur in theuern Privatinſtituten. Sobald aber der Staat die Ver⸗ pflichtung übernimmt, Schulen zu gründen, ſieht er im all⸗ gemeinen Intereſſé darauf, dies für die Eltern mit den ge⸗ ringſten Koſten zu verknüpfen; er nimmt daher eine größere Anzahl von Schülern in jede Klaſſe auf, gewöhnlich nicht unter fünfzig. Beim erſten Ueberblick erſcheint die Privat⸗ erziehung bequemer und für den Einzelnen erſprießlicher; ſie dient aber nicht dazu, die Jugend in die Schule des Lebens einzuführen, ſie gegen ihre Härten, Entbehrungen, oder gegen ihre Glücksfälle zu wappnen. Nur in größeren Gemein⸗ ſchaften lernt der Menſch den Verkehr mit dem Menſchen, muß er ſich vertragen und anbequemen, übt er ſich im Kampf um die Behauptung ſeiner Individualität. Nur in der öffentlichen Schule lernt die Jugend, ihr Leben gleichſam täglich zu gewinnen.
Durch die Vermiſchung der verſchiedenſten Eigenthüm⸗ lichkeiten, Sitten und Anlagen verallgemeinert ſich jedoch der Standpunkt der Erziehung und des Unterrichts und mit dieſem das Verfahren des Lehrers und es wird ein künſt⸗


