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Erſter Teil. Schulnachrichten.
1. Schulgeſchichte. Das abgelaufene Schuljahr hat für die Anſtalt zwei wichtige Er⸗ eigniſſe gebracht: Die Bewilligung einer ſechſten akademiſchen Lehrerſtelle und die Einführung der Abgangsprüfung. Nachdem die Landſtände dem Antrag der Großh. Staatsregierung auf Errichtung einer 6. akademiſchen Lehrerſtelle Folge gegeben hatten, wurde am 19. Inni 1894 der ſeitherige Dirigent der höheren Bürgerſchule zu Rimbach i/O., Lehramtsaſſeſſor Paul Hager mit der proviſoriſchen Verwaltung der neuen Stelle betraut und durch Allerhöchſtes Dekret vom 18. Juli 1894 definitiv angeſtellt.
Wilhelm Paul Hager wurde am 6. April 1862 zu Mainz geboren, beſuchte daſelbſt
das Gymnaſium und beſtand Oſtern 1880 die Reifeprüfung. Er ſtudierte ſodann an den
Univerſitäten Straßburg, Bonn und Gießen klaſſiſche Philologie und beſtand in Gießen 1889
das Examen pro facultate docendi. 1889,90 war er Mitglied des pädagogiſchen Seminars
in Gießen, 1890/91 Volontär und Hilfslehrer am Großh. Realgymnaſium zu Gießen. Von
Herbſt 1890 an war er Dirigent der höheren Bürgerſchule zu Rimbach im Odenwald.
Durch die Errichtung der 6. akademiſchen Lehrerſtelle konnten zunächſt die dienſtälteren Kol⸗ legen endlich einmal entlaſtet werden. Außerdem aber war es möglich, einen lang gehegten Wunſch in Erfüllung gehen zu laſſen, nämlich das dritte und vierte Schuljahr, die ſeither zur Klaſſe VII vereinigt waren, in die ſelbſtändigen Klaſſen VIIb(drit⸗ tes Schuljahr) und VIIa(viertes Schuljahr) zu zerlegen. Dadurch iſt endlich der großen Wichtigkeit Rechnung getragen worden, welche die Klaſſe VIIa(das vierte Schuljahr) im Unterrichtsplan für die Vorbildung unſerer Realſchüler beſitzt. Denn dieſe Klaſſe entſpricht im Le⸗ bensalter der Sexta des Gymnaſiums und Realgymnaſiums*). Daher beginnt auch in VIIa(dem vierten Schuljahr) der Lateinunterricht für ſolche Schüler, die ſpäter auf ein Realgymnaſium oder Gymnaſium übergehen ſollen. Durch die Trennung des dritten und vierten Schuljahres iſt es nun möglich, den Betrieb des Unterrichts in dieſen beiden Klaſſen viel wirkungsvoller zu geſtalten, als dies ſeither geſchehen konnte.
Eine zweite, nicht minder wichtige Neuerung iſt die Einführung einer Abgangs⸗ prüfung, die nach einjährigem Beſuch der erſten Klaſſe zur Erlangung des zum einjährigen Mi⸗ litärdienſt berechtigenden Zeugniſſes abgelegt werden muß. Um etwaige Befürchtungen zu zerſtreuen, ſei hier auf's nachdrücklichſte betont, daß durch die Prüfung durchaus keine Er⸗ ſchwerung in der Erlangung der Berechtigung im Vergleich mit dem ſeit⸗ herigen Modus eintreten ſoll.
Auch im abgelaufenen Schuljahr iſt wieder ein Wechſel im Lehrerkollegium zu verzeichnen. Der evangeliſche Religionslehrer Pfarraſſiſtent Otto Koch, der erſt am 1. Dezember 1893 ſeinen Dienſt übernommen hatte, wurde im Oktober 1894 zum Pfarrer in Höchſt im Odenwald ernannt und ſchied in Folge deſſen von unſerer Anſtalt, wo er ſich bei Lehrern und Schülern die herzlichſten Sympathien erworben hat. An ſeine Stelle kam der Pfarraſſiſtent Ludwig Scriba aus Darm⸗ ſtadt, der am 22. Oktober 1894 in ſeinen Dienſt eingewieſen wurde.
Ludwig Scriba, geboren am 2. April 1867 zu Bornheim, Kreis Alzey, beſuchte im Herbſt 1881 bis Oſtern 1888 das Ludwig⸗Georgs⸗Gymnaſium zu Darmſtadt, widmete ſich dann 8 Semeſter dem Studium der evangeliſchen Theologie auf der Landesuniverſität Gießen. Vom 1. April 1892 bis 1. April 1893 genügte er ſeiner Militärpflicht beim 1. Großherz. Heſſ. Inf.(Leibgarde) Regt. Nr. 115 in Darmſtadt. Nachdem er darauf ein Jahr lang das Prediger⸗Seminar zu Friedberg i/H. beſucht hatte, unterzog er ſich am 21. Juli 1895 und den folgenden Tagen dem Definitorial⸗Examen. Am 9. Oktober 1894 wurde er zum *) Es iſt vielleicht nicht allgemein bekannt, daß die Bezeichnung der Realſchulklaſſen mit der Bezeichnung der gleich⸗ alterigen Klaſſen des Gymnaſiums und Reulgymnaſiums nicht übereinſtimmt. Es ſei daher an dieſer Stelle darauf aufmerk⸗ ſam gemacht, daß ſich dem Lebensalter nach entſprechen: VIla und Sexta, VI und Quinta, V und Quarta, IV und Untertertia, III und Obertertia, II und Uaterſekunda, I und Oberſekunda. Daher hat ein Schüler, der unſere
Realſchule durchgemacht hat, das Lebensalter für die Unterprima eines Gymnaſiums. oder Realgymnaſiums.


