Aufsatz 
Über Erziehung und Charakterbildung im Hause Hohenzollern / Endemann
Entstehung
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II. Aus den Verfügungen der vorgesetzten Behörden.

1) Verf. K. Prov.-Schulkoll. vom 19. August 1886: Sonn- oder Feiertage sind zu den unter der Autorität der Schule veranstalteten Erholungs-Ausflügen von Schülern nicht zu verwenden. Insofern zu der Ausführung eines Schülerausflugs die Enthebung der betreffenden Klasse, bezw. Klassen, vom lehrplanmässigen Unterricht erfordert wird, ist der Direktor ermächtigt, für dieselbe Klasse innerhalb eines Schuljahres zweimal den Nachmittagsunterricht, oder einmal den Unterricht eines ganzen Schultages ausfallen zu lassen. Für eine etwaige ausnahmsweise Ausdehnung eines Ausfluges von Schülern der oberen Klassen über die Dauer eines ganzen Tages ist sowohl bezüglich des dadurch herbeigeführten teilweisen Aussetzens des Unterrichts als bezüglich des genau zu bezeichnenden Planes des Ausfluges die Genehmigung der vorgesetzten Behörde nachzusuchen.

2) Prov. Schulkoll. S8. Nov. 1886. Der von dem Provinzial-Schulkoll.angelegentlich befürwortete Antrag des Direktors auf teilweise Holzpflasterung der Fahrban der Schirnstrasse ist von dem Herrn Landesdirektor abgelehnt worden.

3) Durch Ministerialerlass vom 1. Dezember 1886 wird auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 23. Juli d. Js., in welchem den ordentlichen Lehrern an den staatlichen höheren Unterrichtsanstalten der Rang der fünften Klasse der höheren Beamten der Provinzialbehörden verliehen ist, den betr. Lehrern die Zahlung des höheren Wohnungsgeldzuschusses der Tarifklasse III verwilligt.

4) Verf. K. Prov.-Schulkoll. vom 4. Januar 1887: Mit Beziehung auf den an den höheren Schulen der Provinz noch immer hervortretenden Unfug verbotener Schülerverbindungen hat der Herr Unterrichtsminister durch Erlass vom 21. Dezember aufs neue darauf hingewiesen, dass durch sorgfältige Überwachung aller Schüler, besonders der mittleren und oberen Klassen, durch fleissige Hausbesuche bei den auswärtigen, durch rechtzeitige Warnung der Eltern oder deren Stellvertreter bei einheimischen und auswärtigen Zöglingen und durch sonstige geeignete Einwirkung seitens der Lehrer der höheren Schulen dem gedachten verderblichen Un- wesen zu steuern sei. Der Herr Minister warnt zugleich die Lehrerkollegien davor, sich, wenn es ihnen gelungen sei, betreffende Entdeckungen zu machen, bezüglich der vollständigen Beseitigung des in Rede stehenden Übels in trügerische Sicherheit einwiegen zu lassen.

5) Die beantragte Einführung der Schulphysik von Trappe und der Sammlung arithm. Aufgaben von Bardey wird durch Verf. Kgl. Prov.-Schulkoll. vom 25. Febr. genehmigt.

III. Chronik des Gymnasiums.

Das Schuljahr nahm seinen Anfang am 4. Mai, nachdem am Tage zuvor die Aufnahme- prüfung stattgefunden hatte. Mit Beginn desselben trat der Kandidat Josef Schlitt aus Thalheim, welcher dem Gymnasium zur Ableistung seines Probejahres zugewiesen worden war, in Thätigkeit.

Die Sommerferien dauerten vom 5. Juli bis zum 1. August. 1

Am 13. und 14. August unternahmen die Schüler der Prima und Secunda unter Leitung des Direktors und mehrerer Lehrer eine Turnfahrt in die Rhön. Den Ausgangspunkt für die Wanderung bildete nach einer Eisenbahnfahrt am frühen Morgen Fulda. Von hier ging der Marsch