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ein Ende machte. Der andere Prinz, Druſus, wurde noch längere Zeit in den unterirdiſchen Gemächern des kaiſerlichen Palaſtes zu Rom gefangen gehalten und ſcheint in Geiſteszerrüt⸗ tung ſeinen Tod gefunden zu haben. Der Bericht des Tacitus über Druſus Ableben iſt eine wahre Schauergeſchichte, der wir wenig Glauben beimeſſen können, und wenn uns be⸗ richtet wird, daß der Prinz nach Entziehung der Nahrung noch neun Tage lang mit der Füllung des Bettes ſein Leben gefriſtet habe, ſo erſcheint das unglaublich, da ja doch Ti⸗ berius im Senate einen genauen Bericht über Druſus Tod vorleſen läßt und ſich in die⸗ ſem ſelbſt ſchwerlich als den Mörder ſeines Enkels bezeichnet haben wird.
Agrippina überlebte ihre beiden Söhne. Sie war nach ihrer Verurtheilung auf die Inſel Pandataria verbannt worden und hatte auf dem Transport in einer Villa in der Nähe von Herkulanum einige Tage zugebracht. Hier ſcheint ſie mit Tiber zuſammengetrof⸗ fen zu ſein. Es erfolgte eine furchtbar leidenſchaftliche Scene, wobei Agrippina in den ge⸗ meinſten Schimpfreden über ihren Schwiegervater herfiel, ja ſogar ſich thätlich an ihm ver⸗ griffen zu haben ſcheint. Sueton berichtet, ⁴) als Entgegnung auf ihre Schmähreden habe Tiber einem Centurio befohlen, ihr ein Auge auszuſchlagen. Der Umſtand, daß Sueton wieder einmal ganz allein dieſe Weisheit hat, während ſonſt Niemand etwas davon weiß, deutet darauf hin, daß die Sache einfach eine Erfindung ſpäterer Zeit iſt und ſich wahrſchein⸗ lich darauf reducirt, daß man der phyſiſchen Gewalt bedurfte, um ſie zur Ruhe zu bringen.
Agrippina ertrug die ſtrenge Gefangenſchaft nicht lange. Zwar leuchtete ihr noch ein⸗ mal ein Hoffnungsſtern, als ſie den Tod ihres alten Feindes Sejan erfuhr und das Gerücht zu ihr drang. Tiber beabſichtige ſich nach Nero's Tod mit dem Hauſe des Germanicus aus⸗ zuſöhnen. Allein ihre Hoffnung bewährte ſich nicht. Das Leben wurde ihr allmählich un⸗ erträglich; ſie machte ihm deßhalb durch freiwilligen Hungertod ein Ende.
Auch den Tod der Agrippina möchte Tacitus gern dem Tiberius zur Laſt legen, in⸗ dem er die Möglichkeit offen läßt, ſie ſei durch gewaltſame Entziehung der Nahrung um's Leben gebracht worden. ⁵) Allein der freiwillige Hungertod Agrippina's iſt genügend bezeugt. Sueton führt noch an, daß man ihr gewaltſam Nahrung beizubringen verſucht habe; allein es war nicht möglich ſie von ihrem Entſchluß abzubringen. ⁵⁶)
Der 18. Oktober des Jahres 33 war ihr Todestag, wobei im Senate von Tiber noch beſonders darauf aufmerkſam gemacht wurde, daß gerade vor 2 Jahren ein anderer Feind des Vaterlandes, Sejan, die Todesſtrafe erlitten habe. Der Umſtand wurde in den Staats⸗ acten verzeichnet. Ferner wurde der Geburtstag Agrippina's unter die dies nefasti aufge⸗ nommen, und ein beſonderer Senatsbeſchluß ſtattete dem Kaiſer Dank dafür ab, daß er ſeine Schwiegertochter nicht durch den Henker umbringen und ihren Leichnam auf die Seuf⸗ zertreppe(Gemonien) habe werfen laſſen. Sodann wurde beſchloſſen, alljährlich an ihrem und Sejans Todestage dem Juppiter ein goldenes Weihgeſchenk darzubringen.
Die Verſtorbene hatte den Kaiſer ſo ſchwer gekränkt, daß er ſogar über das Grab hinaus keine Rückſichten mehr auf ſie nahm. So beſchuldigte er ſie ganz öffentlich, ſie habe mit dem wegen Hochverraths verurtheilten Aſinius Gallus in ſträflicher Verbindung geſtan⸗ den und habe ſich aus Gram über den Tod ihres Liebhabers das Leben genommen.
Kaum war nach Tiberius Tode Caligula auf den Thron gelangt, als er zu Schiffe nach Pandataria und den Ponza's⸗Inſeln eilte und dort die Aſchenreſte ſeiner Mutter und ſeines Bruders holte um ſie in Rom beizuſetzen, was auch unter großen Feierlichkeiten geſchah.
¹² Sueton. Tib. 53... conviciantique oculum per centurionem verberibus excussit. ⁵³) Ann. VI, 25. Nondum is dolor exoleverat, cum de Agrippina auditum, quam interfecto Sejano spe sustentatam provixisse reor, et postquam nihil de saevitia remittebatur, voluntate ex- stinctam, nisi si negatis alimentis adsimulatus est finis, qui videretur sponte sumptus. ⁴) Sueton. Tib. 53.


