Aufsatz 
Germanicus und Agrippina, namentlich in ihrem Verhältnis zu Kaiser Tiberius : 2. Teil. Nach dem Tode des Germanicus
Entstehung
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III. Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Anſtalt.

Der Unterricht beginnt Dienstag, den 17. April, Vormittags 8 Uhr. Mon⸗ tag, den 16. April, Morgens von 8 Uhr an findet die Prüfung der neu eintretenden Schüler im Gymnaſialgebäude ſtatt. Anmeldungen derſelben nimmt der Unterzeichnete am 13. und 14. April entgegen.

Die in die unterſte Klaſſe aufzunehmenden Schüler müſſen im Allgemeinen das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben, deutſche und lateiniſche Schrift geläufig leſen und ſchreiben können, in der Orthographie ziemlich Sicherheit beſitzen und im Rechnen und in den vier Grundrechnungsarten geübt ſein. Die Aufnahme in eine der nächſtfolgenden höheren Klaſ⸗ ſen iſt bedingt durch die Kenntniß des in den vorhergehenden Klaſſen durchgegangenen Klaß⸗ ſenpenſums, worüber eine Prüfung entſcheidet.

Außer dem Geburts⸗ oder Taufſchein und Impfſchein iſt ein Zeugniß beiſubringem. woraus erſehen werden kann, in welchen Unterrichtsgegenſtänden der Schüler bisher unter⸗ richtet wurde, ev. welche Klaſſe oder Abtheilung einer Schule er zuletzt beſucht hat.

Auswärtige Schüler ſind nach Rückſprache mit der Direction ſo unterzubringen, daß die Gewähr gehöriger häuslicher Aufſicht gegeben iſt.

Die Direction des Progymnaſiums: Dr. Ritſert.