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betreffend, werden die Directoren reſp. Rectoren derjenigen öffentlichen Schulen, deren Beſuch nicht obligatoriſch iſt, angewieſen, hinfort die Aufnahme der Knaben reſp. Mädchen u. a. auch von der Bei⸗ bringung eines Atteſtes über die ſtattgehabte Impfung reſp. Revaccination abhängig zu machen.
6. November. Der Oberlehrer Eichler wird mit der interimiſtiſchen Leitung der Anſtalt beauftragt.
14. November. Gemäß Miniſterial⸗Verfügung vom 13. d. M. fällt am 1. December, dem Tage der allgemeinen Volkszählung, der Unterricht in ſämmtlichen Schulen aus.
1872. 6. Januar. Den mit Verwaltung einer Lehrerſtelle beauftragten Hülfslehrer wird eröffnet, daß ſie, wenn ſie ihre Stellung aufzugeben gedenken, aus naheliegenden Gründen nur am Ende des Semeſters, Oſtern oder Michaelis, entlaſſen werden können und daß ſie mindeſtens 6 Wochen vorher ihren Abgang anzuzeigen haben. Dieſelbe Kündigungsfriſt wird auch den Hülfslehrern gegenüber vom Königl. Provinzial⸗Schulkollegium eingehalten werden, wofern die Hülfslehrer nicht für einen beſtimmten Zeitraum beauftragt worden ſind.
17. Januar. Die Orthographie auf den höheren Schulen betreffend.
Zur. Feier des Geburtstages Sr. Majeſtät des Raiſers von Heutſchland und Königs von Preußen
Wilhelm!.
am 22. März 1872, Vormittags 11 Uhr, im Stadtbau⸗Saale.
Programm.
Choral: Lobe den Herrn, den mächtigen König der Ehren ꝛc. Gebet: Pſalm 20. Geſang: Salvum fac Regem domine. Declamation: Das Gelübde— von Arndt. 1 Deutſcher Troſt— von Arndt. Ein Lied vom ſchwarzen Adler— von Treitſchke. Barbaroſſa— von Quandt. Feſtrede des Dr. Tombo: Ueber den Einfluß deutſcher Bildung und Sittlichkeit auf Erhaltung des Friedens im Reich. Geſang: Heil Dir im Siegerkranz ꝛc.


