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9) Zeichnen.
Ziel. Das Zeichnen wird als Vorübung für die Mathematik(Formenlehre in VI. und V.), zur Anwendung derſelben(Perſpective, Projection, Schattenconſtruction) und zur Bildung und Entwickelung des Schönheitsſinnes geübt. Der Tertianer muß ſchon eine angemeſſene Uebung im Freihandzeichnen und Bekanntſchaft mit den Elementen des perſpectiviſchen Zeichnens haben.— Der Abiturient muß außerdem im geometriſchen Zeichnen einige Fertigkeit nachweiſen, d. h. die Befähigung im Linearzeichnen von einfachen Gegenſtänden aus dem Gebiet der Architektur, der Maſchinenkunde oder anderer Fächer des praktiſchen Lebens eine Projection, geometriſch oder perſpectiviſch, einſchließlich der Schattenconſtruction, zu zeichnen.
VI. Elementarzeichnen(Linien in verſchiedenen Maaßen und Verbindungen, Winkel und gerad⸗ linige Figuren) nach Vorzeichnungen an der Wandtafel.
V. Fortgeſetztes Elementarzeichnen(Kreiſe, Kreistheile, ovale und reguläre Polygone), Vorübungen zum Zeichnen von Ornamenten in Verbindung mit Architektur(architektoniſche Glieder, Anwendung der Glieder, natürliche Blattformen, Vaſen, Verzierungen der Glieder ꝛc.) wie in Sexta.
IV. Anfänge im geometriſchen Zeichnen und architektoniſches Zeichnen wie in Quinta mit Schattirung.
III. Perſpectiviſches und architektoniſches Zeichnen(Gitter, Schnecken, Frieſe, Roſetten, Conſolen, Zwickel, Säulenordnungen); Freihandzeichnen(Geſichtstheile, Köpfe ꝛc.)
II.— J. Perſpectiviſches Zeichnen und Zeichnen von Geſichtstheilen und ganzen Köpfen.
I. Geometriſches Zeichnen: Darſtellung von Linien, Flächen, Körpern und ihren Durchſchnitten mittelſt horizontaler und verticaler Projectionen nebſt mathematiſcher Begründung, 1 St.
10) Schreiben.
Um eine gute und reinliche Handſchrift zu erzielen, wird in allen Klaſſen mit größter Sorgfalt darüber gewacht, daß die Arbeiten auch in Bezug auf die Form(Schrift, Brechen des Randes, Löſchblatt, Umſchlag ꝛc.) den Anforderungen genügen. Nachläſſige Schüler wurden in die Extra⸗Schreibſtunde (Mittwoch Nachmittag 2—3 Uhr) geſchickt.
VIII—IV. Stufenweiſes Fortſchreiten nach Maaßgabe und unter Benutzung der Leßhaft'ſchen Schreibſchule unter Berückſichtigung der individuellen Anlage.
11) Singen.
Ziel. Einfache Choral⸗ nnd Volksgeſänge werden neben dem mehr künſtlichem Geſange, der nur im„großen Chor“ geübt wird, nicht vernachläſſigt. Zu dieſem Ende find vorerſt 20 Volkslieder aus dem„Sängerhain“ und die Choräle des erſten Heftes des Choralbuches von Erk ausgewählt, die jeder Schüler der Anſtalt, ſofern ihn ſeine Confeſſion nicht daran hindert, nach Text und Melodie memorirt, ſo daß zu jeder Zeit ohne Notenheft geſungen werden kann. Dispenſation vom Geſangunterricht tritt nur auf Grund eines ärztlichen Atteſtes in der Zeit des Stimmbruches der Schüler ein.
VIII.—VII. Einübung von 10 Choralmelodien und 10 Volksgeſängen.
Kleiner Chor. Einübung der Dur-Tonleiter und des Dreiklanges innerhalb einer Octave, Gehör⸗ übungen, Belehrungen über Takt und Pauſen, Notenleſen. Einübung von 10 neuen Choral⸗ und Volks⸗ melodien.
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