Aufsatz 
Die geschichtliche Entwicklung der französischen Sprache, 1. Teil
Entstehung
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B. Zur Chronik der Anſtalt.

Ueberſicht der im Laufe des Schuljahrs von dem Königlichen Provinzial⸗Schulkollegium erlaßenen Verfügungen, ſoweit deren Inhalt von allgemeinem Intereſſe iſt.

Durch Erlaß vom 20. März ertheilt das Kgl. Provinzial⸗Schulkollegium Weiſungen in Betreff des regelmäßigen Ordinariatswechſels und der Beſchränkungen, denen das Aufſteigen der Ordinarien mit ihren Schülern in die nächſtfolgende Klaſſe unterliegt.

Unter dem 5. April theilt das Kgl. Provinzial⸗Schulkollegium mit, daß der Herr Miniſter der geiſt⸗ lichen, Unterrichts⸗ und Medicinal⸗Angelegenheiten die Einführung des Leitfadens für den deutſchen Unter⸗ richt von Hoff und Kaiſer bei der hieſigen Realſchule genehmigt hat.

Vom 12. April. Erlaß des Provinzial⸗Schulkollegiums in Betreff etwaiger Geſuche von Lehre um Aufnahme in das Rudolfinum zu Wien für die Zeit der Weltausſtellung.

Unter dem 10. Mai theilt das Kaiſerliche Poſtamt die Bedingungen mit, unter welchen junge Leute als Poſtgehilfen in den Poſtdienſt eintreten können.

Vom 15. Mai wird eine Circular⸗Verfügung des Cultusminiſteriums mitgetheilt, die Anmeldung von Lehrern zur Theilnahme an dem ſechsmonatlichen Unterrichtscurſus in der Civil⸗Abtheilung der Kgl. Central⸗Turnanſtalt in Berlin betreffend.

Unter dem 16. Mai wird eine Verfügung des Herrn Cultusminiſters vom 9. Mai in Betreff der Ueberſendung der Programme der Anſtalt an den Vorſtand der Comenius⸗Stiftung in Leipzig mitgetheilt.

Erlaß des Kgl. Provinzial⸗Schulkollegiums vom 31. Mai, durch welchen die Beſtimmungen über die Verpflichtung und Berechtigung zum Eintritt in die allgemeine Witwen⸗Verpflegungs⸗Anſtalt zu Berlin mitgetheilt werden.

Vom 25. Juni. Erlaß des Herrn Cultusminiſters, nach welchem von denjenigen Programmen, welche auf die deutſche und preußiſche Geſchichte Bezug haben, bald nach dem Erſcheinen ein Exemplar an das Directorium der Königlichen Staatsarchive einzuſenden iſt.

Unter dem 21. Juli eröffnet das Kgl. Provinzial⸗Schulkollegium mit Bezugnahme auf die Ver⸗ fügung vom 7. Auguſt v. J., daß einer Betheiligung der Schulen an dem für den 2. September zu ver⸗ anſtaltenden Nationalfeſt zur Erinnernng an die glorreichen Erfolge des Krieges von 1870/71 und an die Wiederaufrichtung des deutſchen Reichs nichts entgegen ſteht und zu dieſem Zwecke der Unterricht an