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die Turnanstalt des kaiserl. Universitäts-Turnlehrers Rudolf Stephani ein, um sich für den Turnlehrerberuf vorzubereiten. Nachdem er nach bestandener Prufung an der k. k. Universitäts-Turnanstalt, an der k. k. Ingenieur-Akademie, am k. k. Waisenhause und an mehreren Privat-Erziehungsanstalten als Supplent eine Reihe von Jahren thätig gewesen, nahm er im Mai 1852 eine Stelle bei Karl Graf Bathyany in Ungarn an, wurde aber im October desselben Jahres nach Olmütz berufen, um daselbst die städtische Turn- und Schwimm- anstalt, deren Leitung er übernahm, einzurichten. Mit den besten Zeugnissen über seine Thätigkeit als Turn- lehrer, sowie auch über seine durch Besuch von Vorlesungen der Professoren der Medicin zu Olmütz erzielte weitere Ausbildung versehen, kehrte er 1857 nach Hanau zurück, ward hier alsbald mit dem Turnunterrichte der Realschule und nach Gründung einer eignen Turnanstalt auch mit dem Turnunterrichte des hiesigen Gym- nasiums, sowie später auch der hiesigen Bürgerschulen betraut, in welcher Stellung er bis jetzt verblieben ist.
7. Die Weihnachtsferien umfassten die Zeit vom 23. Decbr. 1876 bis 6. Januar 1877.
8. Am 24. Decbr. verlor die Anstalt einen braven Schüler der ersten Vorschulcelasse, Wil- helm Coquot durch den Tod. Pr starb am Scharlachfieber.
9. Am 27. Februar wurde derselben Classe noch ein weiterer guter, Schüler. A ug ust Haas, durch den Tod entrissen. 3
10. Ueber die Feier des hohen Geburtsfestes Sr. Majestät des Kaisers und Königs s. u. F. 2.
111. Die in diesem Jahre aus der Ch. W eishaupt'’schen Stiftung zur Prämiierung der besten Leistungen hiesiger Schüler im Zeichnen auf die Realschule fallenden zwei Preise sind von der zu diesem Zwecke niedergesetzten Commission, welche aus den Herren Stadtrathsmitglied Wilh. Backes, Akademie-Director Hausmann und Silberwaarenfabrikant Schleissner besteht, den beiden Schülern Heinrich Heintz aus Secunda und Wilh elm Weber aus Quinta zuerkannt worden.
12. Mit dem Schlusse des laufenden Schuljahres wird der bisherige Lehrer an der Vorschule Herr Heinrich Bomm unsere Anstalt verlassen, um in den Schuldienst der benachbarten Stadt Frankfurt überzugehen. Herr Bomm hat seit dem 1. October 1872 unserer Anstalt angehört und sich durch ebenso geschickte, wie erfolgreiche Führung seines Dienstes den Dank derselben, welcher ihm hiermit unter den besten Wünschen für sein ferneres Wohlergehen abgestattet sei, erworben.
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C. Verfügungen und Erlasse der Oberbehörden.
1. Aus der Verfügung des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Ange- legenheiten vom 14. October 1875, J. Nr. 5336. U. II, mitgetheilt vom Königl. Provinzal-Schul- collegium zu Kassel am 29. October 1875, welche zum Theil im vorjährigen Programme S. 12 ab- gedruckt worden, ist noch nachträglich der Schluss mitzutheilen. Derselbe lautet-„Es ist die Pflicht der Eltern und deren Stellvertreter, auf den regelmässigen häuslichen Fleiss und die verständige Zeiteintheilung ihrer Kinder selbst zu halten, aber es ist eben so sehr ihre Pflicht, wenn die Forderungen der Schule das zuträgliche Maass der häuslichen Arbeitszeit ihnen zu überschreiten scheinen, davon Kenntniss zu geben. Die Eltern oder deren Stellvertreter werden ausdrücklich er- sucht, in solchen Fällen dem Director oder dem Classenordinarius persönlich oder schriftlich Mit- theilung zu machen und wollen überzeugt sein, dass eine solche Mittheilung dem betreffenden Schüler in keiner Weise zum Nachtheil gereicht, sondern nur zu eingehender und unbefangener Untersuchung der Sache führt. Anonyme Zuschriften, die in solchen Fällen gelegentlich vorkommen, erschweren die genaue Prüfung des Sachverhalts und machen, wie sie der Ausdruck mangelnden Vertrauens sind, die für die Schule unerlässliche Verständigung mit dem elterlichen Hause unmöglich.“
2. Ministerialverfügung vom 18. April 1876, J. Nr. G. III 2512, Militär-Anwärter betreffend, mitgetheilt vom Königl. Prov.-Schulcollegium. Kassel 25. April 1876, S. 2244.
3. Verf. Königl. Prov.-Schulcoll. zu Kassel vom 24. April 1876, J. Nr. 2250, Nachweisung über Turnlehrer betreffend.
4. Verf. Königl. Prov.-Schulcoll. vom 4. Mai, S. 2700, Berichte zu Nachweisungen etc. betr.
5. vom 10. Mai, S. 2709, die Lehrerversammlung in Wiesbaden betreffend.
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