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nachlässigen, wenn ich überzeugt würe, dass sie sich um die Menschen bekümmerten.“* „Du glaubst also,“ antwortet Socrates,„dass sie sich nicht darum bekümmern(&mπε△ ετ 00x oler ooyrtgety—;), da sie doch den Menschen vor allen anderen Geschöpfen bevor- zugt haben?“ Der Satz des Gegners wird wiederholt, aber in einer Weise, dass durch die Frage mit elra« das Widersinnige desselben angedeutet wird; dann folgt die eigentliche Widerlegung.
ergo und igitur.
ergo und igitur, die eigentlichen Partikeln der conclusio im Lateinischen. Be- sondere Erwähnung verdienen: quid ergo? quidigiturꝰ?, auf die eine weitere Frage folgt. „Beide werden gebraucht, wenn man aus einer Thatsache, einer Behauptung oder einer allgemeinen Wahrheit eine Folgerung in Form einer Frage zieht, die eine verneinende Antwort verlangt.“(Seyffert, schol. lat. I,§. 48.) Die Hauptfälle, in denen diese Formen gebraucht werden, sind folgende: 1) Im Anfang oder am Schluss einer Argumentation, um eine deductio ad absurdum zu bezwecken.(Seyffert, schol. lat. I,§. 48). Cic. de off. III,§ 61:„Ist die Erklärung des Aquilius richtig,“ heisst es hier,„so muss man aus dem Leben alle Verstellung verbannen; ein braver Mann wird also nie, um vortheilhafter zu kaufen oder zu verkaufen, etwas vorgeben oder verheimlichen.“ Nachdem darauf auseinander- gesetzt ist, dass ein Betrug dieser Art theils durch besondere Gesetze verboten, theils ohne be- sondere Gesetze durch die gerichtlichen Formeln für unerlaubt erklärt sei, heisst es weiter: quiĩd ergo? aut in eo, quod m elius aequius, potest ulla pars inesse fraudis? aut, cum dicitur inter bonos bene agier, quicquam agi dolose aut malitiose potest? 2) Im Einwurf.(Seyffert, schol. lat. I,§ 61). Cic. in Caecil.§ 40: Fortasse dices: quid ergo? haec in te sunt omnia?— Utinam quidem essent! verumtamen, ut esse possent, magno studio mihi est a pueritia elaboratum. 3) In der Widerlegung.(Seyffert, schol. lat. I,§ 65 c.) Cic. Philipp. II,§ 21: at laetatus sum.— Quid ergo? in tanta laetitia cunctae civitatis me unum tristem esse oportebat?— Die auf quid ergo? folgende Frage wird entweder mit dem an- gehäüngten Fragewort ne eingeleitet oder sie bleibt ohne Fragepartikel.(Seyffert, prog. N. 2, Anm. 77).
tum und postea.
tum und postea sind Partikeln der Zeit und Folge, können aber in den Frage- formeln quid tum? quid postea? auch conclusive Bedeutung erhalten. Sie werden, wie das eben genannte quid ergo?, in der Widerlegung gebraucht, um den Satz des Gegners als irrthümlich und nichtig zu erweisen oder wenigstens zu zeigen, dass, wenn derselbe auch richtig ist, sich keine Folgerung daraus ziehen lasse. Ersteres ist der Fall Cic. pro Deiot.§ 21: Horum, inquit, eram conscius.— Quid tum? ita ille(Deiotarus) demens erat, ut eum, quem conscium tanti sceleris haberet, a se dimitteret. Das„conscium esse“ wird geleugnet. Letzteres: Tusc. V,§ 107: At multantur bonis exsules.— Quid tum? parumne multa de toleranda paupertate dicuntur? Ebenso Liv. IV, 4, 1: At enimvero nemo post reges exactos de plebe consul fuit. Das ist richtig, aber es folgt nicht daraus, dass nicht auch etwas Neues eingeführt werden darf: quid postea? nullane res nova institui debet?


