Aufsatz 
Zur Festordnung der großen Dionysien
Entstehung
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I.

KOMOS, PROAGON.

Di. Teile der grossen Dionysien sind in dem Gesetz

+7 des Euegoros!) aufgezählt, das uns Demosthenes in der Rede gegen Meidias$ 10 überliefert: Evryogos eltern. Ben.. Wi un... Tols Er Gore Norvolos 1) our) za vi zreides xal 0 xWnos xal ol xwumdoi zei oi voaywdol zul, also Festzug, Knabenchöre, Komos, Komödien und Tragödien. Nieht erwähnt sind die Männerchöre, weshalb Th. Bergk (Rhein. Mus. XXXIV, 8. 331) hinter zreidesai oi andoss einsetzte, eine Ergänzung, die dem von Foucart(s. Anm. 1) vorgeschlagenen xat 0«yar unbedingt vorzuziehen ist.

') Die Echtheit dieses Gesetzes ist nach der Beweisführung von Foucart(Revue de philologie I, 8. 168 ff.) fast allgemein ange- nommen. Die von Adolf Philippi in seinem Giessener Programm Adnotatiuneulae ad legum formulas quae in Demosthenis Midiana Xtant nonnullas(1878) erhobenen Einwände sind zumeist dureh die von Köhler in Band III derMitteilungen des archacolog. Instit. zu Athen veröffentlichten Öhoregeninschriften entkräftet. W. v. Christ kommt in- AbhandlungDie Attikusausgabe des Demosthenes (Abhandl.. bayer. Akad. d. Wiss. philos.-philol. u. histor. Klasse Band XVI eo dureh stichometrische Tee zu dem Er- gebnis, dass sämtliche Urkunden der Midiana eingeschoben seien, ohne dabei auf den vouos Evnyooov besonders einzugehen. Zuletzt sprach sich Engelb. Drerupüber die bei den attischen Rednern ein- gelegten Urkunden(Jahrb. für Philol. Supplem. XXIV, 1[1898] S..297 ff.) für die Echtheit des Gesetzes aus unter ausführlicher Widerlegung der von Philippi a. a. O. vorgebrachten Einwände: doch scheint ihm Bergks Ergänzung entgangen zu sein, da er nur das von Foucart vorgeschlagenex«d 0 yon bespricht.

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