1.
Da Winkel einer ebenen geradlinigen Figur, der kleiner als zwei Rechte iſt, pflegt man einen vorſpringenden, den, welcher groͤßer iſt, einen ein⸗ ſpringenden Winkel zu nennen. Es wird aber geſtattet ſein, die Figuren ſelbſt in vorſpringende und ei nſpringende einzutheilen, und mit erſterm Namen ſolche zu bezeichnen, die lauter vorſpringende, mit letzterm die, welche unter vorſpringenden auch einſpringende Winkel haben, und wäre es auch nur einer. Denn auch das rechtwinkelige oder ſtumpfwinkelige Dreiect erhaͤlt ſeinen Namen nur von einem ſeiner Winkel, indeß in einem ſpitzwinke⸗ ligen ſämmtliche Winkel ſpitze ſind.
2.
Verlängert man die Seite einer Figur uͤber den Scheitelpunct eines vor⸗ ſpringenden Winkels hinaus, ſo fällt die Verlaͤngerung außerhalb, ver⸗ laͤngert man aber eine Seite uͤber den Scheitelpunct des einſpringenden Winkels, ſo fällt die Verlängerung innerhalb des Winkels. An dieſen Gegen⸗ ſatz knüpfen ſich beſondre Eigenthuͤmlichkeiten der beiden Arten von Figuren.
a. Dann indem die uͤber den Scheitel des einſpringenden Winkels ver⸗ laͤngerte Seite durch dieſen hindurchſtreicht, ſtreicht ſie auch durch das Innere der Figur ſelbſt, trifft verlängert wenigſtens noch einmal deren Umkreis, und theilt ſie hierdurch in zwei Figuren oder Theile, die an ihr auf entgegengeſetzten Seiten


