— 16—
ten, Lebensweiſe und Einrichtungen der Völker. Endlich fehlt es nicht an her⸗ vorſtechenden Characteren und Männern, die den jungen Leſer zu intereſſiren im Stande ſind, deren Beſtrebungen und Schickſale ihn nicht ohne Theilnahme laſſen, deren Wille und That ihn zum ſittlichen Urtheil beſtimmen werden. Beſonders werden Männer, die durch ihre Geſinnung und Stellung berufen ſind, die Schmach von ihrem Vaterlande abzuwehren, ſeine Aufmerkſamkeit feſſeln.
Dieſer mannigfaltige Stoff, der ſich in eine Menge kleinerer für ſich beſte⸗ hender Ganze auflöst, und eben dadurch geſchickt iſt, die Wißbegierde immer von Neuem anzuregen und zugleich bald zu befriedigen, wird innerlich durch die Entwürfe des Ehrgeizes und die Begierde zu glänzen zuſammengehalten und findet zuletzt gleichſam epiſche Einheit in der Eroberung Galliens und der Ausdehnung des Römiſchen Gebietes bis zum Rhein und den Grenzen Germaniens, einer Begebenheit, die, mögen wir ſie in ihrer Bedeutung für das Land ſelbſt und deſſen Bewohner, oder nach ihren Urſachen, und nach den Verhältniſſen, woraus ſie hervorging, oder in der Art der Ausführung, in ihren Folgen und Wirkungen betrachten, mit Recht eben ſo denkwürdig und wichtig, als lehrreich und fähig erſcheint, die Gemüther der Menſchen zu ergreifen. Ein ausgedehntes Land von vielen kriegeriſchen und freiheitsliebenden Völkern bewohnt, verliert im Laufe weniger Jahre ſeine politiſche Selbſtändigkeit, und dient ſeitdem mit ſeinen Kraͤf⸗ ten und Hülfsmitteln der Weltherrſchaft Roms. Seine Völker ſchienen durch die geographiſche Einheit ihres Landes, durch Stammverwandſchaft und Aehnlichkeit in Sitten, Eultur und bürgerlichen Einrichtungen, ſowie durch das gemeinſchaft⸗ liche politiſche Intereſſe zur Eintracht und Behauptung ihrer Freiheit und zur Fortbildung ihres nationalen Lebens berufen. Gleichwohl erſcheinen ſie, wie äu⸗ ßerlich nach Namen und Gebieten vielfach geſondert, ſo in ſich faſt nach allen BVeziehungen ihres bürgerlichen Lebens zerriſſen und in ihren öffentlichen Verhält⸗
niſſen verwirrt, und daher zur gemeinſchaftlichen Abwehr der gemeinſchaftlichen 5 3 9 9 3


