Aufsatz 
Geschichte des Bensheimer Gymnasiums nach den Urkunden dargestellt : 1. Teil / von Heinrich Dinges
Entstehung
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Feinde auch nur beobachtend verhielten.**) Es kam dann der Friede von Campo Formio zu ſtande, 17. Oktober 1797. Der Wiener Hof hatte in einem geheimen Artikel deſſelben in die Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich von der Schweiz bis zur Nette eingewilligt, und da die Franzoſen nicht eher Venedig räumen wollten, als bis ſie Mainz beſäßen, ſo zog in der Nacht vor dem 10. Dezember 1797 die öſterreichiſche Beſatzung aus der Stadt; nur 3000 Mann kurfürſtliche Truppen blieben zurück, und der Kurfürſt erließ von Aſchaffenburg aus am 24. Dezember den Befehl zur Übergabe. Am 30. Dezember rückten dann die Franzoſen in Mainz ein, das ſie erſt 16 Jahre ſpäter wieder verließen.

Infolge des Konkordats, das Bonaparte mit dem pöäpſtlichen Stuhl 1801 abgeſchloſſen hatte, verzichtete der Kurfürſt auf ſeine biſchöflichen Rechte in dem auf der linken Seite des Rheines liegenden Teile des Erzſtiftes, und am 6. Juli 1802 ward Joſeph Ludwig Colmar zum Biſchof von Mainz durch den Conſul Bonaparte deſigniert. Colmar bekleidete die biſchöfliche Würde bis zum Jahre 1818, wo er am 15. December ſtarb. Doch wurde er trotz der Einverleibung der Stadt Mainz und des jetzigen Rhein⸗ heſſens durch den Wiener Kongreß 1815 nicht Landesbiſchof unſeres Großherzogtums; denn die kirchlichen Gemeinden des ehemaligen Mainzer Oberamtes Starkenburg ſtanden noch bis zum Jahre 1821 unter dem erzbiſchöflichen Generalvikariat zu Aſchaffenburg und kamen erſt den 6. Februar 1822 unter das General⸗ vikariat zu Mainz, welches ſeine Jurisdiktion über jene Gemeinden bis zum Jahre 1825 durch ein biſchöf⸗ liches Kommiſſariat zu Dieburg und von da an unmittelbar ausübte. Erſt im Jahre 1830 erreichten die langjährigen Verhandlungen um Regulierung der kirchlichen Verhältniſſe in den Ländern, welche jetzt zur oberrheiniſchen Kirchenprovinz gehören, ihren Abſchluß und mit Wiederbeſetzung des biſchöflichen Stuhles von Mainz(12. Januar 1830) erhielten endlich auch die Gemeinden der Bergſtraße wieder ein geiſtliches Oberhaupt an dem Biſchof Joſ. Vitus Burg, präkoniſiert am 28. September 1829, feierlich eingeführt in die Kathedralkirche den 12. Januar 1830, geſtorben am 22. Mai 1833. Erzbiſchof und Kurfürſt Friedrich Karl Joſeph von Erthal ſtarb den 25. Juli 1802 zu Aſchaffenburg und liegt in der dortigen Stiftskirche zu St. Peter und Alexander begraben. Seinem Andenken ließ ſein Koadjutor und deſignierter Nachfolger Karl Theoder von Dalberg daſelbſt ein großartiges Denkmal aus Alabaſter und Marmor errichten.

Unſer Bensheim wurde im Jahre 1802 landgräflich heſſiſch. Es war der Reichsdeputations⸗ hauptſchluß zu ſtande gekommen, der die im Frieden von Luneville 1801 feſtgeſtellten Abtretungen und Entſchädigungen zum beſtimmten Abſchluß brachte. Derſelbe wurde zwar erſt 1803 am 25. Februar dem Reichstag vorgelegt und am 24. März vom Kaiſer ratiftziert, aber teilweiſe ſchon 1802 unter Einwilligung der vermittelnden Mächte von den Fürſten durch Beſitznahme der ihnen zugewieſenen Entſchädigungslande in Vollzug geſetzt. Über das Erzſtift Mainz ward darin§. 25 Folgendes beſtimmt:Der Stuhl zu Mainz wird auf die Domkirche zu Regensburg übertragen. Die Würden eines Kurfürſten, Reichserzkanzlers, Metropolitan⸗Erzbiſchofs und Primas von Deutſchland bleiben auf ewige Zeiten damit vereinigt. Seine Metropolitan⸗Gerichtsbarkeit erſtreckt ſich in Zukunft über alle auf der rechten Rheinſeite liegenden Teile der ehemaligen geiſtlichen Provinzen Mainz, Trier und Köln, jedoch mit Ausnahme der preußiſchen Staaten ꝛc. Was das Weltliche betrifft, ſo wird die Ausſtattung des Kurfürſten Erzkanzlers zuvörderſt auf die Fürſtentümer Aſchaffenburg und Regensburg begründet. Jenes begreift das Oberamt Aſchaffenburg und die ÄAmter Aufenau, Lohr, Orb, Prodzelten, Klingenberg auf der rechten Seite des Maines ꝛc. Dieſes beſteht aus dem bisherigen Bistum Regensburg ſamt der Stadt dieſes Namens, mit den darin befindlichen Stiftern, Abteien und Klöſtern. Ferner gehören zu dieſer Ausſtattung: die Reichsſtadt Wetzlar in der Eigenſchaft einer Grafſchaft, wie auch alle Stifter, Abteien und Klöſter, die in den benannten Fürſten⸗ tümern und der Grafſchaft gelegen ſind ꝛc. Die Ergänzung der dem Kurfürſten Erzkanzler beſtimmten Entſchädigung von einer Million Gulden wird durch Anweiſung auf das Schiffahrts⸗ Octroi bewerkſtelligt.

³) Vgl. HennesDie Erzbiſchöfe von Mainz S. 337 ff.