Aufsatz 
Gleichklang und Reim in antiker Poesie / von Otto Dingeldein
Entstehung
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VI. Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Gymnaſium.

Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnaſium werden Montag, den 9. April, von Morgens 8 Uhr an, in dem Conferenzzimmer entgegengenommen. Außer dem Geburtsſchein und dem Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Anſtalt iſt auch der Impfſchein über die erſte, bezw. zweite, Impfung vorzulegen. Die Aufnahmeprüfungen finden Dienſtag, den 10. April, von Morgens 8 Uhr an, ſtatt. Zur Aufnahme in die Sexta iſt erforderlich:

1) daß die betreffenden Knaben das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben;

2) daß ſie deutſche und lateiniſche Schrift geläufig ſchreiben und leſen können;

3) daß ſie ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung und Kenntnis der vier Grundrechnungsarten

beſitzen.

Mittwoch, den 11. April, Vormittags 7 Uhr, beginnt der Unterricht.

Es wird ausdrücklich darauf aufmerkſam gemacht, daß auswärtige Schüler zur Wahl einer Penſion oder Wohnung der Genehmigung des Directors bedürfen. Derſelbe iſt befugt anzuordnen, daß Penſionen oder Wohnungen, in welchem Zuwiderhandlungen gegen die Disciplinarvorſchriften geduldet werden, von den betr. Schülern innerhalb einer beſtimmten Friſt verlaſſen werden.

Büdingen, den 9. März 1888.

Großherzogliche Direction des Gymnaſiums. Dr. L. Wittmann.